Jojo1985
Hallo Frau Bader, Also mein Sohn ist Mitte April 2010 geboren und ich habe ein Jahr Elternzeit genommen, vorher ganz normal gearbeitet. Jetzt bin ich Mittle April 2011 wieder eingestiegen, habe aber für April 2011 nur ein halbes Gehalt von meinen AG behommen (War ja auch nur den halben Montat da). Jetzt kommt im Januar 2012 das nächste Kind. Das heißt ich habe bis Beginn Mutterschutz (Anfang Dez. 2011) erst 7,5 Monate gearbeitet. bei der Berechung des Elterngeld, werden ja die letzten 12 Montate gerechnet, auch der halbe Monat?? Und was ist mit dem Geschwisterbonuns, wie lange bekommt man den? Vielen Dank für die Antwort, ich blicke hier nicht mehr durch. LG Jojo
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Hallo, Monate mit regulaerem EG Bezug bleiben unberücksichtigt, also auch der April 11. Um den Bemessungszeitraum von 12 voll zu bekommen werden Monate aus 10 und 09 herangezogen (vor Mutterschutzzeiten). Bei dem Altersabstand bekommst du den ganzen Bezugszeitraum von EG für das zweite den Geschwisterbonus. Geh einach mal auf den EG Rechner des BMfJFS. Gruesse
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