Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/Zeit trotz Unterbrechung möglich?

Frage: Elterngeld/Zeit trotz Unterbrechung möglich?

Bakhira

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Hallo, wir werden vermutlich im Juli Eltern. Ich bin Tierärztin und kriege wahrscheinlich aufgrund von Stillen ein Beschäftigungsverbot nach dem regulären Mutterschutz (8 Wochen nach Entbindung ) für circa 1 Jahr. Länger zahlt die Krankenkasse wohl nicht. Mein Freund würde gerne auch etwas Elternzeit nehmen. Jedoch nur für ein paar Monate Würde es gehen, wenn er zb von November bis Ende Februar elternzeit beantragt und dann nochmal 1 Monat im Juni? Oder muss die Elternzeit durchgängig sein? Er müsste in der Zeit allerdings noch ein bischen weiterarbeiten. 30 std pro Woche sind erlaubt oder wie ist das? Bekommt er dann auch elterngeld für die oben genannten Monate, wo er Elternzeit beantragt? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Beschäftigungsverbot bekommt man, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Denn wenn man nicht arbeiten kann braucht man auch kein Beschäftigungsverbot. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihr Kind fremd betreut ist. Also nicht von Ihnen. Insofern wird Ihr Modell nicht klappen. Liebe Grüße NB


Felica

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Ohne Kinderbetreuung kein BV. Wer also soll auf das Kind aufpassen nach dem Mutterschutz? Was wenn es mit dem stillen nicht so klappt, EZ musst du 7 Wochen vor Antritt einreichen, du müsstest also in der zeit dazwischen arbeiten. Dein Mann muss sich bei seiner ersten Meldung für 2 Jahre festlegen, in dieser zeit kann er auch die EZ unterbrechen, aber für die 2 Jahre muss er genau sagen wann EZ, wann nicht. Wenn du dann wieder arbeiten musst weil das BV nicht so kommt wie geplant, wer betreut euer Kind? Nur Elterngeld kann man nur in den ersten 15 Monaten beziehen und muss auf die Lebensmonate abgestimmt sein. Wenn er in der zeit arbeitet, wird das Einkommen beim EG zu Kürzungen führen, je nachdem ob Basis-EG oder EG Plus unterschiedlich hoch. Voraussetzung für ein BV ist, das man auch arbeitsfähig ist, wenn da keine Kinderbetreuung nachgewiesen werden kann, steht ein BV wie gesagt gar nicht zur Debatte. der AG kann dich trotz stillen von einem tag zum nächsten einberufen zum Arbeiten und dich an die Anmeldung setzen. Wäre mit dem Mutterschutz vereinbar und du müsstest dann auch arbeiten.


Bakhira

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Danke schon mal für die Antwort. Also wenn ich ein Beschäftigungsverbot hätte, würde ich mich natürlich auch um unser Kind kümmern ;) Ich dachte nur mein Freund könnte zusätzlich auch Elternzeit nehmen und wir kümmern uns dann gemeinsam. Das meinte zumindest meine Hebamme, dass die Möglichkeit besteht. Aber vielleicht ist es ja auch falsch. Das wäre schade. Und zu dem plötzlich vom AG einberufen werden.... Ich glaube das geht nicht so einfach, weil er ja vorher in seiner Risikobewertung/Gefahreneinschätzung oder wie das auch immer heißt, zu dem Schluss gekommen ist, dass der Arbeitsplatz ne Gefahr für das Baby darstellt. Außerdem hätte mein AG theoretisch keinen Grund zu sowas, da er sich ja einen Ersatz für mich gesucht hat. Soweit ich das richtig verstanden habe, hat mein AG keinen Nachteil von diesem Jahr. Außer halt, dass meine Person fehlt. Aber finanziell hat er keinen Nachteil. Genauso wie wenn ich in Elternzeit wäre. LG


mellomania

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kind FREMDBETREUT ist. daher musst du das kind betreuen lassen um überhaupt anpsruch auf ein BV zu haben. willst du dein kind selber betreuen kannst du, wie alle anderen arbeitenden mütter auch, gerne deine elternzeit benutzen. dafür ist diese nämlich da.


Bakhira

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Das macht leider keinen Sinn was du schreibst.


mellomania

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bv erhält man, wenn man arbeiten könnte, aber nicht darf. warum auch immer wenn dein kind NICHT betreut ist, könntest du nicht arbeiten. ok? daher kein bv! so einfach ist das. du kannst doch deine elternzeit nutzen. oder zielst du drauf ab, volles gehalt zu bekommen und daheim zu bleiben? wenn es mi dem stillen nicht klappt, erlischt das bv! und das stillen musst du nachweisen! vom kinderarzt :-)


Felica

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Wie ich schrieb ist die Voraussetzung für ein BV die, das du arbeitsfähig bist. Auch dann wenn dein AG montags sagt, die Arbeit entspricht nicht dem mutterschutz, kann sich das dienstags schon ändern. Beispiel wäre wie gesagt, das er dich dann nicht als tierärztin einsetzt sondern als krankheitsvertretung für die Helferin an der Anmeldung. Dort gäbe es keine Gefährdung. Oder er beschliesst du sortierst Akten, kochst Kaffee, kümmerst dich ums Telefon. Deshalb musst du jederzeit abkömmlich sein, also eine Kinderbetreuung nachweisen welche das Kind betreut. Wenn du das Kind selbst betreuen willst musst du dagegen EZ nehmen, den dafür ist diese gedacht. Ein BV dagegen ist für Mütter die arbeiten können und wollen, aber nur deshalb nicht können weil wegen der möglichen Gefährdung durch Chemikalien oder ähnliches dann über die Muttermilch das Kind gefährdet wäre. Da nicht dein AG das zahlt sondern die KK werden die das auch überprüfen ob es dir überhaupt möglich wäre zu arbeiten. Ein nachgeburtliches BV ist deutlich strenger wie ein vorgeburtliches und wird nur im extremen Ausnahmefall bewilligt. Zudem musst du laufend nachweisen das du noch stillst. Sonst wird es sofort hinfällig.


Mitglied inaktiv

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Soll doch der Freund EZ mit Elterngeld nehmen, wenn ich das richtig verstanden habe. Naja dann bleibt noch das Problem, wenn es mit dem Stillen nicht klappt. Dann ist arbeiten angesagt


Mitglied inaktiv

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Nach dem neuen Mutterschutzrecht muss der Arbeitgeber versuchen, unschädliche Ersatztätigkeiten anzubieten. Als Tierärztin sind das wirklich nur sehr wenige Gefährdungen, die die Laktation oder die Zusammensetzung der Muttermilch gefährden könnten. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Krankenkassen das Still-BV für eine Tierärztin gar nicht mehr bereit sind zu bezahlen. Hier geht's nämlich gar nicht mehr wirklich ums Stillen, sondern eine ganze Berufsgruppe die sich hier mehr als großzügig am MuSchG bedienen will.


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