Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld wie wird berechnet, wenn das Kind mitte des Monats kommt?

Frage: Elterngeld wie wird berechnet, wenn das Kind mitte des Monats kommt?

Melli1990_

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner möchte 2 Monate nach der Geburt unseres Kindes in Elternzeit gehen. Der Entbindungstermin ist der 18.11.2014. Wenn das Kind am 18.11.2014 auf die Welt kommen würde, bis wohin bekommt der vom Arbeitgeber Lohn bezahlt und wieviel und ab wann Elterngeld und wieviel? LG Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EG und auch EZ werden nach dem Geburtstag an n Monate gerechnet. Wenner also 2 Mo. nehmen wollte, dann bis zum 18.01.2015. Er bekommt dann ab Geburt EG. Liebe Grüße NB (deren Tochter am 17.11. geboren ist - diese Kinder werden sehr wohlgeraten - also bemühen Sie sich :-) )


Mitglied inaktiv

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Elterngeld wird eh immer nach Lebensmonaten gezahlt, nicht nach "echten" Monaten, also ist es da egal ob das Kidn am 1ten, am 18ten oder am 30ten kommt. Sollte es bei dem ET bleiben, dann gilt bei euch halt Lebensmonat immer vom 17ten-17ten des darauffolgenden Monats. Im ersten Monat würde dann halt der Ag den Lohn bis einhscließlich dem 17ten zahlen, und ab dem 18ten gilt dnan Elterngeldbezug. Allerdinsg rechnet damit das es frühstens 2-3 Monate nach der Geburt wirklich da ist, dann halt rückwirkend. Also müßt ihr die zeit auch wo finanziell überbrücken können. vergessen nicht vieel wo bneide Partner gleichzeitig daheim bleiben. Ausserdem fehlt dnan oft die Person für die Eingewöhnung in die Betreuung - sofern Mama nach dem Elterngedl wieder arbeiten geht. Das gibt es ja nur für beide Elternteile zusammen 14 Monate, bleibt ihr beide die ersten beiden Monate daheim, sidn schon 4 Monate weg. Spätestens dnn zum 1ten geburtstag - wenn auch erst gesetzlicher betreuungsanspruch besteht, fällt Elterngeld dann weg. Hat der Kindsvater den schon Elternzeit gemeldet, das muß er nämlich 7 Wochen vor Geburt wenn er ab Geburt daheim bleiben will. Du selbst hast ja wegen der mind 8wöchigen Mutterschafstfrist bis 1 Woche nach geburt Zeit dem AG die entsprechende Meldung zu machen.


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