Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - wie hoch, welche Monate werden zur Berechnung herangezogen?

Frage: Elterngeld - wie hoch, welche Monate werden zur Berechnung herangezogen?

sisyphus

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Hallo Frau Bader, derzeit befinde ich mich im 3. Jahr meiner Elternzeit. Vor den drei Jahren habe ich in Vollzeit gearbeitet. Nach sehr langem unerfülltem Kinderwunsch nach einem Geschwisterchen für meine Zwillinge, habe ich nun die Nachricht erhalten, erneut schwanger zu sein (Yieeeepiiee). Nun meine Frage: Im März 18 würde ich wieder anfangen zu arbeiten, ob Teilzeit oder Vollzeit, steht noch offen, Termin mit Arbeitgeber darüber wurde auf Ende Januar gelegt. Wenn alles gut geht, bekomme ich mein drittes Kind im September 18. Selbst wenn ich nicht schon vorher in den Mutterschutz gehe, werde ich nicht 12 Monate in Summe wieder gearbeitet haben. Habe ich somit nur ein Anrecht auf den Grundsatz von 300€ + Geschwisterzuschuss? Oder werden die bis dahin gearbeiteten Monate mit angerechnet, so dass es auch einen wesentlichen Unterschied Elterngeld-technisch macht, ob ich wieder voll einsteige oder in Teilzeit? + werden dann zu den gearbeiteten Monate noch die vor den drei Jahren Elternzeit mit herangezogen? Natürlich steht immer das Wohl meiner Kinder, geboren und ungeboren, an erster Stelle, aber ich möchte auch nicht an Geld vorbei laufen. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße sisyphus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB


malini

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Du hast von März bis Mutterschutz (oder, falls du darauf verzichten solltest, entsprechend länger) das Gehalt, nur das geht in die Berechnung ein. Sprich, alles, was zu 12 Monaten fehlt, wird mit 0 Euro berechnet. Bei Zwillingen kommt ggf. noch der Geschwisterbonus dazu, da es ja dann 2 Kinder unter 6 sind. Von vor den ersten Kindern wird bei dir nichts herangezogen. Wenn es also geht, wäre für dich Vollzeit empfehlenswert.


sisyphus

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Wow! Vielen Dank malina für Deine schnelle Antwort!


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