Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 29. SSW und mache mir langsam Gedanken, wieviel Elterngeld ich wohl bekommen werde. Bin dabei auf ein paar Dinge gestoßen, bei denen sich die Ansichten teilen. 1. Ich bekomme vom AG einen Kindergartenzuschuss der steuerfrei ist, wird dieser auf mein durchschnittliches Nettoeinkommen angerechnet oder nicht? (ich mein ich bekomm es doch jeden Monat und gehört doch zum Nettoeinkommen dazu oder?) 2. Mein Sohn war in dem letzten Monaten einige Male krank. In der Zeit war ich mit Ihm zuhause und hab somit nicht das volle Gehalt bekommen, sondern die 67 % der Krankenkasse. Wird dann in diesen Monaten mit dem reduzierten Nettogehalt gerechnet oder wird diese Krankheit vernachlässigt? 3. Ich bekomme ein 13. Monatsgehalt (1/2 Urlaubsgeld, 1/2 Weihnachtsgeld), wird das mit angerechnet? 4. Ich bekomme Erfolgsabhängige Prämien halbjährig, werden diese mit angerechnet? Und wie ist das wenn ich im Oktober in den Mutterschutz gehe, Entbindungstermin ist der 24.11. also werde ich vorraussichtlich bin Ende des Jahres im Mutterschutz sein, steht mir da weihnachtsgeld zu? Im vollen Umfang? Vielen Dank schon mal..
Hallo, 1. Wird nicht berücksichtigt 2. Wenn die Krankschreibung nichts mit der SchwS zu tun hat, wird es auch nicht entsprechend berücksichtigt 3. Einmalzahlungen des Arbeitgebers werden bei der Berechnung von Elterngeld nicht berücksichtigt. Das Sozialgericht Münster erklärte in einem Urteil, diese Vorgehensweise sei verfassungsgemäß (AZ: S 2 EG 26/07). 4. s. 3. Liebe Grüsse, NB
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