DramaQueen90
Hallo liebe Frau Bader, in knapp 3 Wochen ist der errechnete Entbindungstermin und ich wollte mich mit dem Elterngeldantrag befassen. Es heißt ja immer, dass die 12 Kalendermonate vor der Geburt maßgeblich für die Berechnung sind. Unser Schatz soll im September 2018 kommen, brauche ich dann quasi die Gehaltsabrechnungen von September 2017 - August 2018??? Hab jetzt des Öfteren gelesen, dass man die Gehaltsabrechnungen VOR dem Mutterschutz 12 Monate einreichen soll? Stimmt das? Mein Mutterschutz hat am 24.07.2018 begonnen, muss ich dann die Gehaltsabrechnungen von Juli 2017 - Juni 2018 einreichen? Bin etwas verwirrt. Haben Sie schon mal vielen lieben Dank für das Beantworten meiner Frage Mit freundlichen Grüßen DramaQueen90
Hallo, im Juli haben Sie ja auch noch gearbeitet . also auch noch der Juli 2018 Liebe Grüße NB
Dojii
Die Elterngeldstelle benötigt von dir 12 Monate vor der Mutterschutzfrist und einen Monat in der Schutzfrist. In deinem Fall also Juli 2017 bis Juli 2018.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im August 2018 geboren. Mein Partner hat ab ihren vierten Lebensmonat Elternzeit genommen (einschließlich den 5. Lebensmonat). Beantragt haben wir das Elterngeld zeitig (schon vor Antritt). Nun haben wir ein Schreiben erhalten, dass wir die Lohnzettel von August 2017 und September 2017 einreichen soll ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, ich würde gerne wissen welche Lohnabrechnungen (Zeitraum vom bis) einreichen muss für EG plus Antrag, damit ich das selbe Geld wieder erhalte wie beim Kind 1? 🫣😅Zwecks Ausklammerung. 1 Kind am 09.02.2024 geboren EG plus umgewandelt und erhalten bis 03/2025 von der EG Stelle. EG plus war angedacht gewesen, Bezug bis 12/2025 bei Kind 1. ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt