Lisalein96
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im August 2018 geboren. Mein Partner hat ab ihren vierten Lebensmonat Elternzeit genommen (einschließlich den 5. Lebensmonat). Beantragt haben wir das Elterngeld zeitig (schon vor Antritt). Nun haben wir ein Schreiben erhalten, dass wir die Lohnzettel von August 2017 und September 2017 einreichen sollen. Zählen die Einkünfte jetzt die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes oder 12 Monate vor Antritt der Elternzeit? Mein Partner hat ein sehr unterschiedliches Einkommen, da er im Schichtdienst arbeitet und auch viel auf Montage ist. Vielen Dank im Vorraus. LG Lisa
Hallo, die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Liebe Grüße NB
misses-cat
Immer vor der Geburt des Kindes
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