Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ab 4. Lebensmonat? Welche Lohnzettel einreichen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld ab 4. Lebensmonat? Welche Lohnzettel einreichen?

Lisalein96

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im August 2018 geboren. Mein Partner hat ab ihren vierten Lebensmonat Elternzeit genommen (einschließlich den 5. Lebensmonat). Beantragt haben wir das Elterngeld zeitig (schon vor Antritt). Nun haben wir ein Schreiben erhalten, dass wir die Lohnzettel von August 2017 und September 2017 einreichen sollen. Zählen die Einkünfte jetzt die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes oder 12 Monate vor Antritt der Elternzeit? Mein Partner hat ein sehr unterschiedliches Einkommen, da er im Schichtdienst arbeitet und auch viel auf Montage ist. Vielen Dank im Vorraus. LG Lisa


misses-cat

Beitrag melden

Immer vor der Geburt des Kindes


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, in knapp 3 Wochen ist der errechnete Entbindungstermin und ich wollte mich mit dem Elterngeldantrag befassen. Es heißt ja immer, dass die 12 Kalendermonate vor der Geburt maßgeblich für die Berechnung sind. Unser Schatz soll im September 2018 kommen, brauche ich dann quasi die Gehaltsabrechnungen von September 2017 - Au ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, ich würde gerne wissen welche Lohnabrechnungen (Zeitraum vom bis) einreichen muss für EG plus Antrag, damit ich das selbe Geld wieder erhalte wie beim Kind 1? 🫣😅Zwecks Ausklammerung.  1 Kind am 09.02.2024 geboren EG plus umgewandelt und erhalten bis 03/2025 von der EG Stelle.  EG plus war angedacht gewesen, Bezug bis 12/2025 bei Kind 1. ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...