Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage. Mein Mann und ich bekommen in den nächsten Tagen unser erstes Kind. Mein Mann möchte dann gerne nächstes Jahr im Sommer 2 Monate Elternzeit nehmen. Wir wären dann zusammen zuhause, da ich ab Geburt 1 Jahr Elternzeit nehme. Meine Frage bezieht sich nun auf den Elterngeldantrag. Welches Einkommen ist bei meinem Mann nun ausschlaggebend? Ich muss ja mein Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes angeben. Da mein Mann und ich aber im November die Steuerklasse geändert haben und mein Mann mittlerweile auch wesentlich mehr verdient, als die letzten 12 Monate, wäre es da nicht gerechter, wenn bei ihm die 12 Monate vor Antritt seiner Elternzeit gelten würden? Der finanzielle Verlust wäre ja sonst wesentlich größer. Vielen Dank im voraus. Melli
Mitglied inaktiv
Gerechter? Lohnender wärs auf jeden Fall, aber: Auch bei ihm zählt das Einkommen von vor der Geburt. Bei dir ist es (wenn du nicht Beamtin oder Selbständig bist) sogar das Einkommen von vor dem Mutterschutzbeginn. Gruß Sabine
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