Mitglied inaktiv
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Mitglied inaktiv
Gerechter? Lohnender wärs auf jeden Fall, aber: Auch bei ihm zählt das Einkommen von vor der Geburt. Bei dir ist es (wenn du nicht Beamtin oder Selbständig bist) sogar das Einkommen von vor dem Mutterschutzbeginn. Gruß Sabine
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