Katharina1212
Guten Tag, Ich und mein Partner trennen uns. Da uns in der Zeit mit Corona nicht gerade gut beraten und geholfen wurde . Bin ich etwas hilflos auch mal jemanden zu erreichen. Mein Partner lebt jetzt seit 5 Wochen bei mir trotz der Trennung. Wir haben nur 42 qm und nicht mal eine Tür in unserer Wohnung außer die im Schlafzimmer. Da er jetzt weil er gehen soll nicht mehr einsieht solange er noch hier wohnt die Raten für den Fernseher und den Kühlschrank zu zahlen . Hat er im Gegensatz zu mir 500 Euro. Ich nur 100 Euro für mich übrig . Mit allen anderen abzügen. Eine meiner Fragen ob ich auch mein Eltern Geld teilen muss oder nur die bezüge vom Amt die wir bekommen ? Da er meint es würde ihm auch angerechnet werden und es stehe ihm zu.
Hallo, 1. Wenn Sie die Darlehensverträge unterschrieben haben, sind Sie auch Schuldner (der Eigentümer kann abweichen und bestimmt sich idR aus dem Kaufvertrag) 2. Da Sie alleine Hauptmieter sind müssten Sie eine Räumungsklage machen. Einfach rauswerfen geht rechtlich nicht. Liebe Grüße NB
Felica
Wer ist Mieter der Wohnung? Über wen laufen die Kredite? Wer bezieht gerade Elterngeld? Wer bekommt die Bezüge?
Katharina1212
Ich habe die Wohnung gemietet. Er ist zu mir gezogen. Also nur hier gemeldet. Die Elterngelgbezüge bekomme ich. Nur da er arbeitslos ist und wir zusätzlich ALG 2 bezüge bekommen. Die Kredite sind auf meinen Namen. Deshalb habe ich ihm auch gesagt das er die nicht zahlen muss. Weil er bald sowieso hier raus ist. Das war jetzt vor 4-5 Wochen. Und diesen Monat mit dem wenigen Geld sehe ich es nur nicht mehr ein, das mein Elterngeld auch geteilt wird. Da er jetzt angefangen hat zu arbeiten durfte er die 2 Wochen über 300 Euro einfach behalten und das jobcenter meinte "angeblich" das er ihnen den Vertrag ab dem ersten zuschicken soll. Das Geld hat er also für sich wieso steht mir dann nicht meine Lohnfortzahlung alleinig zu ? Wenn er weg ist hab ich nunmal mehr Geld zur Verfügung das versteht er nicht.
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Guten Tag Frau Bader! Der KV lebt von Mutter und Kind getrennt. Beide waren nicht verheiratet, ein gemeinsames Sorgerecht wurde nicht vereinbart. Der KV hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt - laufender Prozess beim JA. Die Mutter -resultierend alleinerziehend- hat bereits Elterngeld für 14 Monate beantragt. Der KV will nach erfolgter Vat ...
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