Sehr geehrte Frau Bader,
ich schilder folgende Situation: Mein Sohn ist jetzt 33 Wochen alt.
Elternzeit und Elterngeld ist mit meinem Arbeitgeber und Elterngeldstelle für 12 Monate beantragt und bewilligt. Endet dann mitte Juni.
Nun habe ich mich frisch vom Kindesvater getrennt. Sorgerecht liegt allein bei mir. Da die Trennung ganz frisch ist, lebt er NOCH in der gemeinsamen Wohnung. Es ist noch nichts geklärt, wie es mit den geneinsamen Kindern weiter geregelt wird.
Meine Frage:
Kann ich auf Grund der neuen Lebenssituation (alleinerziehend) weitere 2 Monate Elterngeld beantragen, so denn ich diese 2 Monate von Seiten meines Arbeitgebers bewilligt bekomme?
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
von
F. Herzer
am 13.02.2018, 10:23
Antwort auf:
Elternzeit+Elterngeld verlängern wegen Trennung
Hallo,
nicht solange er noch in der Wohnung wohnt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2018
Antwort auf:
Elternzeit+Elterngeld verlängern wegen Trennung
Anspruch auf die beiden "Partner"Monate hast du nur, wenn du die Voraussetzung für Steuerklasse 2 erfüllst. Es darf also keine weitere volljährige Person mit dir im Haushalt leben und eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
Da müsstest du dir beim Finanzamt die Steuerklasse 2 holen, dann bekommst du auch die beiden Monate dazu.
Dein Arbeitgeber muss dem aber nicht zustimmen, wenn er nicht will. Du hast dich mit deinem Elternzeitantrag für 2 Jahre festgelegt und eine Verlängerung braucht seine Zustimmung.
von
Dojii
am 13.02.2018, 10:59
Antwort auf:
Elternzeit+Elterngeld verlängern wegen Trennung
Vielen Dank für die Antworten.
@Dojii: 2 Jahre hab ich ja nicht, sondern nur eins, demzufolge, sollte es ja dann doch möglich sein?!
Es ist doch so, dass den ersten beiden Jahren zugestimmt werden MUSS, von Seiten des AG, und das dritte in gemeinsamer Absprache, oder hat sich da was geändert?
von
F. Herzer
am 14.02.2018, 09:46
Antwort auf:
Elternzeit+Elterngeld verlängern wegen Trennung
Doch, du hast mit deinem Elternzeitantrag damals gesagt, dass du in den nächsten zwei Jahren nur ein Jahr Elternzeit willst und im zweiten Jahr wieder arbeiten gehst.
Daran bist du jetzt gebunden.
Wenn du aber erst nach 14 Monaten wieder arbeiten willst, statt schon nach 12, brauchst du für diese beiden extra Monate die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Lehnt er das ab, musst du nach 12 Monaten wieder arbeiten.
von
Dojii
am 14.02.2018, 10:03