Fragmich
Hallo! Ich bin alleinerziehend und habe aber nur für 12 Monate Elterngeld beantragt, weil ich spätestens zum ersten Geburtstag wieder arbeiten wollte. Jetzt gibt es aber Probleme einen Betreuungsplatz zu bekommen, deshalb wollte ich wissen ob ich die zwei Partnermonate, die ich ja hätte theoretisch noch nehmen können auch nachträglich noch beantragen kann oder ist es dafür jetzt spät weil ich natürlich für die 12 Monate schon längst einen Bescheid habe. Schöne Grüße Fragmich
Hallo, bzgl. EG kein Problem. Aber die EZ können Sie nur mit Zustimmung des AG verlängern. Im übrigen gibt es einen Anspruch auf Kindergartenplatz/ Tagesmutter ab dem ersten Geburtstag nach Bedarf. Machen Sie dies bei der zuständigen Gemeinde geltend. Liebe Grüße NB
mellomania
Dürfte kein Problem sein. Aber was ist mit der elternzeit? Wie lange hattest du gemeldet? Wenn es nur 1 jahr war und du danach wieder so arbeiten wolltest wie vorher, hast du keinen Anspruch auf Verlängerung. Mache bei der Gemeinde Druck. Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1. Lebensjahr. Setze eine Frist von 3 Wochen. Die müssen dir eine Betreuung stellen
Fragmich
Hallo! Die Elternzeit beim Arbeitgeber zu verlängern ist kein Problem, ist eine sehr große Stadtverwaltung die da quasi alles mitgeht, was aber auch heißt wenn ich keinen Betreuungsplatz bekomme müsste ich quasi meinen Arbeitgeber verklagen … irgendwie doof …. Meine Angst ist also mehr die finanzielle, also wovon leben wir, wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme. Muss ich dann noch mal einfach einen neuen Antrag ausfüllen oder wie könnte ich die zusätzlichen zwei Monate noch bekommen? Schöne Grüße Fragmich
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Hallo, ich bin alleinerziehend, seit Geburt an, und haben Elterngeld für 12 Monate beantragt. Ich war vor der Schwangerschaft vollzeit beschäftigt. Ich hatte schon damals gelesen, dass mir 14 Monate Elterngeld zustehen würden. Im Elternjahr ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen und ich dachte ich bekomme direkt nach meinem Elternjahr einen neuen AV, ...
Hallo, ich habe das Elterngeld für ein Jahr beantragt. Am 01.10 diesen Jahres wird mir eigentlich das Elterngeld das letzte mal ausgezahlt. Ich möchte aber meine elternzeit verlängern und daher auch das Elterngeld. Kann ich das noch machen??? Und für wie lange kann man verlängern? MfG
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