Corinna Ku.
Guten Tag! Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich beziehe seit 1 Monat Elterngeld und habe dies für 12 Monate beantragt. Nun habe ich gehört, dass man den Zeitraum der Auszahlung des Elterngeldes ziehen kann in dem man einen Antrag auf halbes Elterngeld stellt. Z.B. Nach 6 Monaten den Antrag stellen und somit würde ich für die folgenden 12 Monate halbes Elterngeld erhalten. So könnte ich den Zahlungszeitraum in Summe auf 18 Monate splitten. Ist das so tatsächlich machbar? Natürlich kann ich auch theoretisch die Hälfte weg legen. Es hätte aber im Falle einer erneuten Schwangerschaft Vorteile bei der Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind. Nach 18 Monaten würde dies auch mit einem Kindergartenplatz passen, da dann ein neues KiGA-Jahr beginnt. Vielen Dank für Antworten! Beste Grüße Corinna KU.
Hallo, man kann jeden Monat neu überlegen, ob man das Elterngeld splitten möchte oder nicht. Bei neuem Elterngeld haben Sie durch das Splitting keinen Vorteil. Liebe Grüße NB
malini
Eine verlängerte Auszahlung hat KEINEN Vorteil fürs neue Elterngeld. Ab dem ersten Geburtstag gehen alle Monate, in denen nicht gearbeitet wird, mit 0 Euro in die neue Berechnung ein!
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