Hallo, ich bin alleinerziehend, seit Geburt an, und haben Elterngeld für 12 Monate beantragt. Ich war vor der Schwangerschaft vollzeit beschäftigt.
Ich hatte schon damals gelesen, dass mir 14 Monate Elterngeld zustehen würden. Im Elternjahr ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen und ich dachte ich bekomme direkt nach meinem Elternjahr einen neuen AV, wie es eigtl auch gesagt wurde, aber das zögert sich nun etwas heraus.
Ich bekomme Ende Dezember das letzte mal Elterngeld, meine Kleine wird am 18.01. 2014 1 Jahr alt.
Meine Frage ist, kann ich jetzt vor Ablauf der Elternzeit noch beantragen, dass ich doch 14 Monate Elterngeld bekomme? Ist das möglich, so "kurz" bevor sie 1 Jahr alt wird?
von
Roschtockarin
am 08.12.2013, 13:25
Antwort auf:
Elterngeld verlängern?
Hallo,
ja!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
Elterngeld verlängern?
Ja, das geht, melde dich einfach bei der Elterngeldstelle. Dort kannst du deinen Antrag ändern.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.12.2013, 13:31
Antwort auf:
Elterngeld verlängern?
Auch wenn es jetzt so kurz vor Beendigung der Elternzeit ist, ja?
von
Roschtockarin
am 08.12.2013, 13:32
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Elterngeld verlängern?
Ja. Notfalls erfolgt die Auszahlung rückwirkend.
Vorraussetzung ist allerdings das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
von
Sternenschnuppe
am 08.12.2013, 13:44
Antwort auf:
Elterngeld verlängern?
Ja, das habe ich. Und wenn die Fragen warum ich auf einmal doch 14 Monate will? Sag ich, dass ich doch noch nich anfange zu arbeiten oder wie?
Nicht, dass die sagen "Hätten sie sich auch früher überlegen können"
Weiß man ja nicht :D
von
Roschtockarin
am 08.12.2013, 13:47
Antwort auf:
Elterngeld verlängern?
Fragen sie nicht, geht die auch nix an.
Du hast die Berechtigung dazu, also kannst Du es auch nutzen.
Hätte ja auch sein können dass der Vater die 2 Monate nehmen wollte und nun eben doch nicht mehr.
Es steht Dir zu.
Am besten Montag anrufen bei der Elterngeldstelle und nachfragen wlch Unterlagen sie genau brauchen. Eigentlich haben sie ja alles von Dir.
Vielleicht reicht ein formloses Schreiben dass Du die Extramonate als Alleinerziehende nachbeantragen möchtest.
Negativbescheinigung vom Jugendamt dazu und fertig.
von
Sternenschnuppe
am 08.12.2013, 13:58