Mitglied inaktiv
hallo frau bader, und zwar haben bekannte von mir vor viereinhalb monaten zillinge bekommen, und sie sind verheiratet sie haben damals mit dem elterngeld so geregelt das er auch 2 vätermonate nimmt jetzt hat sie sich aber von ihm getrennt und ist in ein anderes bundesland gezogen und hat natürlich die kinder einfach mitgenommen jetzt ist meine frage hat sie trotz der trennung anspruch auf diese 14 monate elterngeld oder dann nur diese normalen 12 monate wenn er beim amt angibt das sie sich getrennt haben und er dadurch diese 2 monate nicht nimmt????? vielen dank im vorraus
Hallo, Als "alleinerziehend" bezeichnet man Elternteile, die die tägliche Verantwortung für die Erziehung und Betreuung der Kinder, sowie für den Lebensunterhalt überwiegend alleine tragen. Dabei ist es unerheblich ob der Elternteil ledig, geschieden, getrenntlebend oder verwitwet ist, auch ist unerheblich ob der Elternteil in einer neuen Partnerschaft lebt, egal ob im selben Haushalt oder räumlich getrennt. Da sie nun alleinerziehend ist, kann sie 14 Mo. geltend machen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich denke, sie wird nur 12 Monate bekommen, da der Vater ja trotz der Trennung noch die gemeinsame elterliche Sorge haben dürften (aufgrund dessen, dass sie verheiratet waren). Hat nur sie das alleinige Sorgerecht, könnte sie 14 Monate Elterngeld bekommen.
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