canan
Hallo liebe Frau Bader, Ich bekomme ab dem 1.6für 12. Monate Elterngeld. Meine Frage lautet bekomme ich das Geld netto? Nächste Frage betrifft meine Krankenversicherung, als berufstätige war ich bei der Barmer und bin es immernoch,ändert sich hierbei etwas? LG Canan
Hallo, 1. EG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Einfach gesagt erhöht sich der Steuersatz. 2. Nein, warum soll sich die KK ändern? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das Elterngeld ist Netto, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt wenn es zu versteuerndes EInkommen gibt, dann erhöht sich der Steuersatz. Es wird dann zur Berechnung des Steuersatzes nicht nur das Einkommen gezählt, sondern auch das Elterngeld. Beispiel (KEINE reellen Zahlen): Verdienst: 20000,- Brutto Elterngeld: 9000,- Steuersatz bei 20000,- € Brutto: 18% zu zahlende Steuern auf 20000,- € abzüglich Freibetrag: ca. 2100,- € Steuersatz bei 20000,- € Brutto + Elterngeld = 29000,- €: 20% zu zahlende Steuern auf 20000,- € abzüglich Freibetrag: ca. 2400,- € Wenn Lohnersatzleistungen bezogen wurde MUSS eine Steuererklärung gemacht werden - LEIDER!!!!! LG Sabine
Mitglied inaktiv
Bei Deiner Krankenkasse ändert sich nichts. Du bist in der Elternzeit beitragsfrei bei denen versichert! LG Sabine
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