Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld und nebenjob

Frage: elterngeld und nebenjob

Mitglied inaktiv

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hallo, ich bin z.zt. in elternzeit. ich habe vor der elternzeit nicht gearbeitet bekomme daher den mindestsatz elterngeld plus einen bonus,.für 2 behinderte geschwisterkinder. ich bekomme das EG über 2 jahre gezahlt.also halbiert es sich monatl. nun meine frage: da ich gerne was dazuverdienen möchte, da es momentan etwas dürtig aussieht in der haushaltskasse.wieviel darf ich z.b von einem minijob(400,00) zum elterngeld dazu behalten?wieviel prozent werden mir abgezogen? und wird es auf das hälftige EG angerechnet oder auf das komplette(da ja monatl halbiertes EG gezahlt wird) lg tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vom Grundbetrag (300 €) u dem Geschwisterbonus wird nichts mehr abgezogen. Aber Sie dürfen nur 30 Std/ Wo arbeiten Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ich weis nur das du in der elternzeit nur 20 stunden die woche arbeiten darfs, viewiel du dazu verdienen darft weis ich auch nicht. frag doch mal bei der elterngeldstelle , die sind ganz nett da. hab da auch schon mal angerufen!!


Mitglied inaktiv

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Du darfst 30h/Woche arbeiten, der Verdienst ist dabei irrelevant. Im zweiten Jahr wird der Zuverdienst GAR NICHT angerechnet, egal wieviel Elterngeld man ausgezahlt bekommt, denn 'bezogen' hat man es im 1. Jahr. Wenn Du im 1. Jahr dazuverdienen willst, und mehr als die 300€ Sockelbetrag im Monat bekommst (und damit ist nicht der Auszahlungsbetrag, sondern der Bezugsbetrag bemeint, wenn Du also auf 2 jahre gestreckt hast, dann verdoppele hier den Betrag), dann wird der Verdienst angerechnet. Vom Zuverdienst bleiben Dir dann ca. 33% übrig + das Elterngeld welches Du ja bekommst. LG Sabine


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