Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe mich mal erkundigt bezüglich Elterngeld. In dieser Info broschüre stand, dass ich 30std/woche arbeiten darf und habe noch anrecht auf Elterngeld. Nun meine Frage, bis wieviel Éuro darf ich denn dazu verdienen, so dass mir dass Elterngeld nicht gekürzt wird?? Danke für Antworten....
Hallo, Weil sich die Höhe des Elterngeldes an der Höhe des weg-fallenden Einkommens orientiert, ist das Einkommen aus der Teilzeitarbeit in die Berechnung des Elterngeldes mit einzubeziehen. In diesen Fällen erhält die Betreuungs-person 67 Prozent der Differenz zwischen dem vor und dem nach der Geburt zu berücksichtigenden Einkommen, mindestens aber 300 Euro. Als bereinigtes Nettoeinkom-men vor der Geburt werden maximal 2.700 Euro zugrunde gelegt. Bsp.: Der Vater hat vor der Geburt ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.000 Euro und nach der Geburt von 1.000 Euro. Dann beträgt die Differenz zwischen dem Höchstbetrag für das Einkommen vor der Geburt (2.700 Euro) und dem Einkommen nach der Geburt (1.000 Euro) 1.700 Euro. Sein Elterngeld beläuft sich auf 1.139 Euro (67 Prozent von 1.700 Euro). Man kann auch indiv. nachrechnen unter www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich konnte bisher keine richtige Antwort darauf bekommen. 67% der Differenz des bisherigen Einkommens und des zukünftigen???? Versteh ich nicht so ganz. Kann man denn überhaupt einen Betrag dazuverdienen, z.B. 400€ oder wird alles angerechnet? Dann lohnt es ja gar nicht. Was ist, wenn durch Jobwechsel der Verdienst nachher höher ist als vorher? Danke für die Antworten.
Mitglied inaktiv
Hallo. Das war aber leider nicht die passende Antwort auf meine Frage. Ich wollte wissen, wieviel man nebenher verdienen darf, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird.....
Mitglied inaktiv
Einfach die persönlichen Daten mit Eingabe der Einkünfte während des EG-Bezuges in den Rechner eingeben - eine pauschale Aussage dazu gibt es nicht http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/navidirekt.do
Mitglied inaktiv
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Mitglied inaktiv
Es wird alles angerechnet. Bei deinem aufgeführten Beispiel denk ich mal, bekommst du halt nur noch den Mindestsatz an Elterngeld (also 300 euro), wenn die sonstigen voraussetzungen erfüllt sind.
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