Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Mutterschutzgeld bei 2. SS in der E

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld und Mutterschutzgeld bei 2. SS in der E

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo FRau Bader, mal wieder eine Frage zum THema Elterngeld. Ich habe aus ihren ANtworten schon viele Informationen erhalten, möchte aber noch einige Besondrheiten klären. Ich bin in meiner EZ wieder schwanger geworden und werde 2007 entbinden. Mein älteres Kind ist bei Geburt des 2. Kindes 2 3/4 Jahre alt. Somit - so habe ich Ihre bisherigen ANtworten verstanden - hätte ich also Anspruch auf das neue Elterngeld, leider aber nur in Höhe der 300,- Euro. Außerdem ist das Mutterschitzgeld dann auch audf die 13 Euro täglich beschränkt. Ich hatte aber in meiner EZ vor meiner 2. SS für 6 Monate bei einem anderen AG 4 Wochenstunden gearbeitet (war aber nicht als geringfügige Beschäftigung deklariert) und ca. 450 Euro netto verdient. Hat diese Tätigkeit eine Auswirkung auf das Elterngeld oder das Mutterschutzgeld? Ich habe jetzt trotz EZ auch bei einem anderen AG ein Stellenangebot bis ANfang der Mutterschutzzeit. Ist es finanziell vorteilhaft wegen Elterngeld / Mutterschutzgeld, dieses ANgebot anzunhemen? Es wäre eine TZ-Stelle mit ca. 12 Stunden pro Woche. Vielen Dank für Ihre ANtwort Cornelia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, Sie erhalten nur die 300 €.Die Sache mit den 450 € bringt Ihnen für das Elterngeld nichts, denn damit sind Sie ja auch nicht über den 300 €. Beim EG gilt:Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung)Dies gilt auch für ein Beschäftigungsverbot (Lohnfortzahlung), bei Krankschreibung wird das vorherige letzte Gehalt genommen. . Es beträgt jedoch höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag. Beispiel: Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = EURO 1500. Nettolohn= 975 EURO 1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 975 x 3 : 90= 32,50 3 Monate á 30 Tage 2. Schritt: KK= 13 EURO, Rest AG= 19,50 EURO Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend Frau Bader, ich bin in einem festen Angestelltenverhältnis beschafft und habe ein Kleingewerbe angemeldet. Hier erziele ich kaum Gewinn. Es besteht lediglich für Eigenbedarf und ein paar Kunden, die ich nach dem Tod meiner Mama mit Produkten beliefere. Ich bin hier im Monat in etwa 5 Stunden tätig. Meine Frage ist nun: Muss ich für ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Problem ist etwas verzwickt, sodass ich bei meinen Recherchen keine Antwort für meinen Fall finde. Vor der Geburt unseres Sohnes (17.07) war ich zu 80 % in meiner Firma beschäftigt, da diese Stelle nur für die Zeit meiner Schwangerschaft geschaffen wurde, endete mein Vertrag zum 30.07. und wechselte wieder in mei ...

Sehr geehrte Frau Bader, hoffentlich können Sie uns bei folgender Situation weiterhelfen: Meine Partnerin bekam für unser erstes Kind 12 Monaten lang bis zum 19.5.2018 Elterngeld Plus im Höchstsatz von 900 € pro Monat. Sie arbeitet in einem Teilzeitjob und verdient dort ca. 990 Euro Netto pro Monat. Sie ist damit unterhalb der Grenze ab der d ...

Hallo, ich bin bis zum 3. Dezember in Elternzeit. Danach müsste ich wieder arbeiten. Ich hatte zuerst 21 Monate Elternzeit genommen und das Geld und diese Monate gesplittet. Dann habe ich die Elternzeit aber um ein Jahr verlängert (also ab 4. Dezember 2019 würde ich wieder arbeiten gehen). Bekomme somit ab Dezember 2018 kein Elterngeld mehr, aber d ...

Liebe Frau Bader, ich bin Beamtin in NRW und derzeit befinde ich mich noch bis Ende Januar 2020 in meiner zweijährigen Elternzeit. Wir wünschen uns ein zweites Kind. Angenommen der Entbindungstermin wäre im März 2020, dann würde ich von der Elternzeit direkt in den Mutterschutz übergehen. Würde ich dann in der Mutterschutzzeit wieder meinen vol ...

Hallo! Ich bin aktuell im 3. Jahr Elternzeit und arbeite nebenbei bei meinem vorherigen Arbeitgeber auf 450€ Basis. Wenn ich nun erneut schwanger bin, bekomme ich ja nur die 300€ Elterngeld richtig? Wirken sich die 450€ auch auf das Mutterschutzgeld aus oder bekomme ich da das selbe wie beim ersten Kind wenn ich die Elternzeit vor Beginn des neuen ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin jetzt seit 07.02.22 krank geschrieben, aufgrund sehr starker Übelkeit und Schlafproblemem, desweiteren ist nun auch noch ein viel zu hoher Blutdruck dazu gekommen. Nun bin ich seit letzter Woche über meine 6 Wochen Lohnfortzahlung gekommen und somit im Krankengeldfall. Da ich auch auf Grund der aktuellen hohen ...

Hallo, Ich bin seit Februar diesen Jahres Krank geschrieben. Eigentlich hätte zum Juni 2023 ein Jobwechsel stattgefunden, der aufgrund der Krankheit nicht zustande kam. Nun bin ich in der 7. SSW. Ich bin jedoch bis auf weiteres noch krank geschrieben. Einen neuen Job werde ich mit fortlaufender Schwangerschaft nur schwer finden. Wie verhält si ...

Hallo Frau Bader, Ich habe folgende situation:  Meine 1. Tochter ist in 6/22 geboren. Zuvor war ich vollzeit angestellt ( nicht selbstständig). In 3/ 23 habe ich während meiner elternzeit (2,5 Jahre--- also elternzeit  bis 12/24) eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet ( Verkauf von selbstgemalten bildern).  Hier habe ich aber bisher nur sp ...

Guten Tag Frau Bader, wir sind uns nicht sicher, wie wir sowohl Elterngeld als auch Mutterschutzgeld in unserer Situation durch den Wechsel der Steuerklassen optimieren können.   Unsere Situtation: - Aktuell beide Steuerklasse IV. - Gehalt Frau (110.000 brutto), Gehalt Mann (45.000 brutto) - Geburt im Oktober. - Elternzeit die ersten 6 ...