Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Kinderzuschuss

Frage: Elterngeld und Kinderzuschuss

Chip25

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Guten Abend, zunächst habe ich eine Frage zum Elterngeld: Ich werde Alleinerziehende sein und befinde mich momentan noch in der Privatinsolvenz. Mein normales monatliches Einkommen aus einer unbefristeten Vollzeitstelle beträgt netto 1650 € und davon werden mir monatlich 300€ gepfändet. Welcher Betrag zählt als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe bereits beide Varianten berechnet und komme nicht mehr als auf 980€. Da der Vater nicht bekannt ist, beantrage ich auch keinen Unterhaltsvorschuss. Allerdings beträgt allein meine Miete 600€ und trotz des Kindergeldes ist das wirklich sehr wenig mit einem Säugling. Ich möchte gerne ein Jahr mit meinem Kind zu Hause bleiben, um es nicht zu früh abzugeben und die Zeit mit dem Kleinen zu genießen. Habe ich die Möglichkeit noch Kinderzuschuss zu beantragen und wenn Ja, wie viel würde mir in Etwa zustehen? Vielen Dank vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kenne die Hintergründe nicht, finde es aber auch sehr merkwürdig, dass der Vater unbekannt ist, da ihnen dieses, auch in Zukunft, erhebliche Nachteile bringen wird. Im übrigen wird die Pfändungsfreigrenze bei einer unterhaltspflichtigen Person hoch gesetzt. Da findet man überall im Internet Pfändungsfreigrenzen-Tabellen. Liebe Grüße NB


mellomania

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hä? sorry aber das kann ich nicht nachvollziehen. ER müsste für euch bezahlen und das kind. ich verstehe nicht wie man auf das freiwillig verzichtet...das steht dir doch zu und dem kind auch. ob du es dir finanziell leisten kannst ein jahr daheim zu bleiben...hm...


Chip25

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Es ist im Urlaub im Ausland passiert und somit habe ich keinerlei Hinweise auf den Vater. Es ist natürlich meine eigene Dummheit gewesen, aber ich kann und will es auch nicht mehr ändern. Die Pfändungsfreigrenze betrifft mich ja erst wieder, wenn ich dann nach der Elternzeit wieder arbeiten gehe, aber mir ist wichtig, was mir während der Elternzeit zusteht und welche Betrag als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld genommen wird. Der Betrag nach der Pfändung oder ohne die Pfändung.


mellomania

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du kannst halt nur solange daheim bleiben wie du es dir leisten kannst. sorry aber für einen one night stand und deinen wunsch lange daheim zu bleiben kann ja schließlich die gemeinschaft nix oder? da musst du allein gucken wie du das finanzierst...


Sternenschnuppe

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Da kannst Du aber UHV beantragen. Wenn es so ist, dann steht es Dir zu. Und eben auch recherchieren. Vielleicht gibt es ja Anhaltspunkte. Name, gleiches Hotel ?


Chip25

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Also sorry, aber die Gemeinschaft?? Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis in Vollzeit und sorry, dass ich gerade die erste Zeit auch etwas von meinem Kind haben möchte. Ich sitze nicht auf Staatskosten zu Hause und möchte jetzt alles finanziert haben, sondern zahle auch selber wohl dort ein. Auch nach der Elternzeit werde ich wieder in Vollzeit arbeiten gehen. Also wenn du schon unbedingt argumentieren möchtest, dann bitte richtig. Und hauptsächlich hat sich meine Anfrage an die Rechtsanwältin Bader gerichtet, da sie mir fachliche Auskünfte geben kann.


Chip25

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Vielen Dank, werde mich mal erkundigen. Nein leider habe ich nichts gefunden und weiß auch nicht, in welchem Hotel er gewesen ist. Es war auch nicht geplant, dass es jetzt so kommt. Es war eben ein typischer Urlaubsflirt.


Sternenschnuppe

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Dann ist es wie es ist und dem Kind steht der Vorschuss zu. Einige kennen den Vater und wollen ihn nicht angeben, oder lassen sich mit Spendersamen befruchten, DA wäre ein Antrag falsch und Betrug, aber nicht bei Dir..


mellomania

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mit deinem kind daheim bleiben möchtest. aber das kannst du halt nur machen, wenn du es dir leisten kannst. wenn nicht, musst du arbeiten gehen. so ist das einfach. udn ja, ich meine die gemeinschaft. denn wenn du so fragst, wie du gefragt hast, udn zwar so: Habe ich die Möglichkeit noch Kinderzuschuss zu beantragen und wenn Ja, wie viel würde mir in Etwa zustehen? dann musst du damit rechnen dass gegenwind kommt. da kann ja die gemeinschaft nix dafür wenn es dir nicht reicht oder?


Chip25

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Ich frage nach hilfreichen Antworten. Ob es die Möglichkeit gibt noch etwas zusätzlich zu beantragen oder nicht. Und sorry, du kommst mir hier mit irgendwelcher Gemeinschaft, aber wahrscheinlich sitzt du selber nur zu Hause rum. Ich zahle jahrelang in die "Gemeinschaft" ein. Deine Kommentare kannst du dir also gerne sparen.


cube

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Das EG berechnet sich aus deinem Gehalt ohne Pfändungsabzug. Allerdings kann auch Elterngeld gepfändet werden - zwar nur zu einem geringen Teil, aber es ist möglich. Das wird idR jedoch nur gemacht, wenn das EG so hoch ausfällt, das dir noch genug zum Leben bleibt. Ich würde mich direkt an die Elterngeldstelle deiner Stadt wenden und dort mit einem SB alles durchgehen. Privatinsolvenz hin oder her - sie hat selbstverständlich wie alle anderen Eltern das Recht,1 Jahr zu Hause zu bleiben. Dafür gibt es schließlich Elternzeit und EG. Sie arbeitet Vollzeit und liegt somit nicht dem Staat auf der Tasche, sondern hat Anspruch auf EG. Sie hat ja nicht gefragt, wie sie es anstellen kann, 3 Jahre auf Staatskosten und trotz Schulden daheim zu bleiben. Außerdem wird durch die Elternzeit und das EG (für welches sie vorher gearbeitet hat!) vermutlich die Insolvenz unterbrochen, lebt danach wieder auf und hat sich somit sogar verlängert. Evt. entstehen dadurch für sie sogar höher Zinsen. Also wo bitte schädigt sie die Gesellschaft??


Chip25

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cube vielen Dank für eine endlich mal hilfreiche Antwort. Ich war mir nämlich nicht sicher, welcher Betrag einbezogen wird (der mit oder ohne). So hast du mir schon viel weiter geholfen und danke, dass du dir anscheinend auch mein gesamtes Problem durchgelesen hast und nicht einfach nur dumme Kommentare reinwirfst. Als wenn es nicht eh schon schwierig genug wäre. Werde mir dann einen Termin geben lassen und mich mal dort vor Ort schlau machen. Vielen lieben Dank für die Antwort.


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