John1984
Angenommen, ein werdender Vater ist im Angestelltenverhältnis und nebenbei besitzt er ein Nebengewerbe nach Kleinunternehmerregelung. Muss er dies im Elterngeldantrag angeben bzw. bringt es hier Vorteile möglichst viele Einnahmen hineinzuschreiben? Sollte er z.B. 2013: 0€ Gewinn haben, 2014 die Steuererklärung noch nicht gemacht haben aber etwas Gewinn haben - wäre es für ihn hier von Vorteil das Jahr 2013 mit 0€ beim Gewerbe anzusetzen oder die Steuererklärung für 2014 noch schnell zu machen mit etwas Gewinn oder sollte er für 2014 / 2015 schätzen, wieviel Gewinn er machen wird? Oder muss er gar nichts angeben da er kein Hauptgewerbe besitzt? Viele Grüße, John
Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Jede Einkunftsart muss hin geschrieben werden. Und dann wird das Elterngeld ermittelt nach dem Gewinnermittlungszeitraum des Kleingewerbes. Liebe Grüße NB
John1984
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Nachricht. Eigentlich ist die Frage, welcher Zeitraum muss im Elterngeldantrag für das Nebengewerbe angegeben werden: - die letzten 12 Monate vor der Geburt (02/2014 bis 01/2015)? - das letzte Steuerjahr vor der Geburt (das Jahr 2014)? - die Zahlen aus dem letzten Steuerbescheid (für das Jahr 2013)? Viele Grüße, John
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