Floria12
Meine Tochter wurde ~4Wochen zu früh geboren, war aber (zum Glück) normal entwickelt, weshalb sie eine nicht anerkannte Frühgeburt ist. Eigentlich gilt sie als < 37+0 SSW geboren als Frühchen, was auch so in unseren Entlassungspapieren als Risikofaktor erwähnt ist. Eine Bescheinigung o.ä. haben wir aber nicht. Demnach beträgt meine Mutterschutzzeit die normalen 14Wochen (2 vor und 12 nach der Geburt). Das Thema Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei Frühgeburten wurde bereits diskutiert und ich verstehe auch für Argumente mit den höheren Bezügen durch Verlängerung der Mutterschaftsgeldbezüge. Das entfällt aber bei mir. Ich bekomme Elterngeld ab dem Zeitpunkt, zu dem ich es auch bekommen hätte, wenn meine kleine Termingerecht geboren worden wäre. Da sie aber einen Monat früher geboren wurde, nur 11Monate. D.h. in meinem Fall, dass ich, wenn ich so lange zu Hause bleibe, wie vor der Geburt von wahrscheinlich jeder Frau geplant (nämlich 14 Wochen Mutterschutz +12Monaze Elternzeit), einen Monat keinen Cent bekomme. Dennoch muss bin in der Zeit natürlich Versicherungen etc. zahlen. Ist das so wirklich vorgesehen? Habe ich in der Zeit wirklich keinen Anspruch auf Zahlungen? Habe ich, in diesem Fall wirklich nur Anspruch auf 14Wochen Mutterschaftsgeld + 11 Monate Elterngeld? Bitte kein Argument mit, ich würde ja bis zum 1. Geburtstag Geld bekommen, das ist zwar richtig, ich würde aber tatsächlich 1800€ mehr bekommen, wäre meine Kleine zum Termin geboren.
Hallo, leider ist das so.Sie mussten ja auch weniger arbeiten. Liebe Grùsse NB
Sternenschnuppe
Du hast nach der Geburt volle 3 Monate vollen Lohn ( mehr als Elterngeld ) und dann 9x Elterngeld. Wäre sie am Termin gekommen, dann hättest Du 2x vollen Lohn und 10x Elterngeld. Finanziell hast Du also mehr zur Verfügung wenn Dein Kind 1 ist.
Mitglied inaktiv
Wenn ich Deine Ausführungen nicht falsch verstanden habe, hast Du einen gravierenden Denkfehler/ eine Informationslücke. Dir steht doch jetzt das Gleiche zu, wie wenn das Kind am Termin geboren wäre! Du bekommst insgesamt 6 Wochen + 8 Wochen den KK + AG Anteil und das Geld aus den 8 Wochen Mutterschutz führt immer dazu, dass noch 10 Monate Elterngeld bleiben! Also ja, rum wie num, egal ob Frühgeburt oder keine... am 1. Geburtstag bzw. einen Monat vor dem 1. Geburtstag gibts zum letzten Mal eine Elterngeldzahlung. "(nämlich 14 Wochen Mutterschutz +12Monaze Elternzeit)" Nee Du, am 1. Geburtstag ist Schluss
Mitglied inaktiv
Wenn Du bis zum 14 LM Deines Kindes Zuhause bleiben möchtest, darfst Du das natürlich. Die letzte EG Zahlung gibt es aber einen Monat vor dem 1. Geburtstag. Da die meisten Arbeitgeber ja für geleistete Arbeit zahlen, müsstest Du also mit der letzten Zahlung + Rücklagen 4 Monate überbrücken. Ich selbst gehe ab dem 1. Geburtstag wieder auf Arbeit, muss also mit der letzten Zahlung EG auch 2 Monate auskommen... Lege am Besten jetzt die eine Zahlung EG aufs "Sparbuch". Du müsstest ja das Geld aus Mutterschutz + EG erhalten.
Tini_79
Jede Mutter bekommt nur für 10 Monate Elternzeit auch Elterngeld, die ersten 2 Monate werden bereits durch das Mutterschaftsgeld aufgebraucht (bzw. überlagert. Das EG stünde dir zu, wird aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Willst du also, wie geplant, 14 Monate zu Hause bleiben, dann musst du, wie jede andere Mutter auch, die restliche Zeit anderweitig finanzieren. Auch ich habe bei meinem zum Termin geborenen Kind erst 8 Wochen Mutterschutzgeld gehabt und abschließend 10 Monate EG bis zum 1. Geb.
Strudelteigteilchen
Und mMn liegt der "Denkfehler" - wenn es denn einer ist - ganz woanders. Bei einer Geburt zum Termin hat man vor der Geburt genau 6 Wochen und nach der Geburt genau 8 Wochen = 14 Wochen Mutterschutz und bekommt in dieser Zeit Mutterschutzgeld. Aber nur 8 Wochen lang - nämlich für die Zeit nach der Geburt - wird das Mutterschutzgeld mit dem Elterngeld verrechnet. Wenn man also die Gesamtsumme "Einkommen ohne Arbeit" zusammenrechnet, bekommt man bei einer Geburt vor ET weniger Geld als bei einer Geburt zum ET oder gar erst danach. Denn der vorgeburtlich "verlorene" Mutterschutz mit dem entsprechenden Einkommen wird zwar angehängt, aber eben - im Gegensatz zum Mutterschutzgeld vor der Geburt - mit dem Elterngeld verrechnet. Man bekommt also tatsächlich in Summe weniger Elterngeld, während das Mutterschutzgeld in Summe gleich bleibt. Der Denkfehler ist also der, daß man alle "arbeitsleistungslosen Einkommen" zusammenrechnet und nicht darauf achtet, daß sie aus verschiedenen Töpfen kommen und unterschiedliche Grundlagen haben. Beispielrechnung (mit vereinfachten/gerundeten Zahlen, aber das Grundprinzip wird so vielleicht klar): Einkommen: 1.000,- pro Monat /250,- pro Woche Elterngeld: 650,- pro Monat 1 Monat = 4 Wochen Geburt zum ET: 6 Wochen vor Geburt á 250,- Euro pro Woche = 1.500,- Euro 8 Wochen nach Geburt á 250,- Euro pro Woche = 2.000,- Euro 10 Monate EG á 650,- Euro pro Monat = 6.500,- Euro Gesamtsumme: 10.000,- Euro Geburt 1 Monat = 4 Wochen vor ET: 2 Wochen vor Geburt á 250,- Euro pro Woche = 500,- Euro 12 Wochen nach Geburt á 250,- Euro pro Woche = 3.000,- Euro 9 Monate EG á 650,- Euro pro Monat = 5.850,- Euro Gesamtsumme: 9.350,- Euro Differenz: 650,- Euro Die Rechnung der AP kann also stimmen - sie bekommt einen Monat weniger EG, während die Summe des MG gleich bleibt, da ihr ein Monat mehr auf das EG angerechnet wird als bei einer Geburt zum Termin. Der Unterschied manifestiert sich allerdings nicht am 1. Geburtstag des Kindes - so oder so bekommt man das EG bis dahin - sondern im Grunde schon vor der Geburt.
Strudelteigteilchen
Nur um das klarzustellen: Ich verstehe das Problem und die Berechnung der AP, aber ich verstehe auch, daß man die Regelungen nicht wirklich anders gestalten kann. Im Grunde ist die AP so gestellt wie jemand, der auf vier Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtet und bis zwei Wochen vor ET arbeitet. Auch das bewirkt ja, daß man auf einen Teil seines "arbeitsleistungslosen Einkommens" verzichtet. Im dem Fall tut man das halt freiwillig.
Mitglied inaktiv
Hallo Strudelteigteilchen, verstehe schon was Du meinst, die Fragestellerin schrieb jedoch 14 Wochen Mutterschutz + 12 Monate Elternzeit... und das wird ja nun nicht bezahlt... LG @Fragestellerin, vielleicht kannst Du nochmal präzisieren ;-)
Mitglied inaktiv
IMO hast Du wirklich einen Denkfehler. Normalerweise ist es so das wenn das Kind am ET kommt, es folgende Geldzahlungen gibt: 1. Frau geht sozialversicherungspflichtig arbeiten: Mutterschutz 6 Wochen vor ET - 13 € täglich im Höchstfall von der KK, plus restliche Gehalt vom AG Mutterschutz 8 Woche nach Geburt - 13 € täglich im Höchstfall von der KK, plus restliche Gehalt vom AG. Nachgeburtliche Mutterschutzgeld wird mit dem EG verrechnet, so das Frau die ersten 2 Monate Mutterschutzgeld bekommt, aber auch dafür 2 Monate EG abgezogen bekommt. Dann noch für 10 Monate EG, ist die Frau alleinerziehend kann sie 2 Monate mehr nehmen die ansonsten der Kindsvater nehmen könnte. 2. Frau hat keinen sozialversicherungspflichtigen Job weil zB "Hausfrau" Vor Geburt ist die Einmalzahlung evtl möglich, heißt einmalig 210 € Mutterschaftsgeld Nach Geburt gibt es ab Geburt 12 Monate Elterngeld, bei Alleinerziehender 14 Monate EG. 3. Kind kommt zu früh Je nachdem hat man dann wie im Fall1 Mutterschutzgeld schon bekommen oder hat es nicht. Dann hat man aber 100% Gehalt - was ja je nachdem sogar geringfügig mehr sein kann ( wegen Sozialabgaben, Versteuerung usw) Nach Geburt gibt es dann das was an vorgeburtlicher Mutterschutz fehlt nachgezahlt, plus eben dem was es an nachgeburtlichen Mutterschaftsgeld geben würde. bei Status Frühgeburt sogar nicht 8 Wochen Mutterschaftsgeld sondern 12 Woche nachgeburtlich. Also bis zu 18 Wochen Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 € von der KK und plus dem was es als Differenz vom AG kommt. IMO darf auch nur das nachgeburtlich Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld verrechnet werden, diese Zeiten werden also mit dem Elterngeld verrechnet. heißt, statt ca. 67% Elterngeld gibt es ca. 100% Mutterschaftsgeld für diesen Zeitraum. Bedeutete, nach der Geburt 2-3 Monate Mutterschutz und dann 10, bzw 9 Monate Elterngeld, bei Alleinerziehend eben 12 bzw 11 Monate Elterngeld. Nach dem nachgeburtlichen Mutterschutz dann eben Elterngeld bis zum 12ten Lebensmonat bzw 14ten Lebensmonat bei Alleinerziehenden. Ich kann mich verdammt irren. Aber meiner Meinung nach gibt es keinerlei finanziellen Verlust. Im Gegenteil, bei bescheinigter Frühgeburt gibt es sogar mehr Geld. Weil es eben 4 Wochen länger das höhere Mutterschaftsgeld gibt. was man wo als "Verlust" hat ist die Ruhezeit, der Mutterschutz vor Geburt. Aber nicht finanziell sondern von dem "Freizeit-Aspekt" her. Das kann man eben nicht nachholen, die zeit wo man im Mutterschutz eben vor der Geburt daheim bleiben kann. Egal wie man es wendet und wie lange man Mutterschaftsgeld bekommt, am ersten Geburtstag, spätestens mit dem 14ten Lebensmonat bei Alleinerziehend endet für ALLE!!!! Frauen das Elterngeld bei normaler Auszahlung. Wer länger welches haben will, muss entsprechend splitten oder Elterngeld Plus nehmen.
Andrea6
Bei bescheinigter Frühgeburt geht der Mutterschutz insgesamt 18 Wochen, incl. voller Bezahlung - vielleicht läßt sich das ja noch ändern bzw. nachholen. Ansonsten enden die Zahlungen des Elterngeldes natürlich immer am ersten Geburtstag, der Mutterschutz wird da nicht auf die 12 Monate dazugerechnet.
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