steffalive
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin etwas verwirrt, weil ich ein Berechnungsbeispiel im Elterngeld-Antrag gefunden habe das mich durcheinander bringt. Jedenfalls möchte ich gern 12 Monate Elternzeit ab Geburt nehmen. In dieser Zeit möchte ich voraussichtlich auch nicht teilzeit arbeiten. Mein Mann nimmt dann parallel zu mir 3 Monate von denen er 1 komplett daheim ist und 2 halbtags arbeitet. Das wäre dann bei ihm ja ElterngeldPlus richtig? Ab wann beantrage ich denn das Elterngeld? Bekomme ich quasi die ersten 2 Monate ab Geburt dann parallel Mutterschaftsgeld und Elterngeld ODER bekomme ich erst nach 2 Minuten Elterngeld und bin sozusagen 12 Monate Elternzeit PLUS 2 Monate Mutterschutz zuhause (also insgesamt 14 Monate). Wie ist es richtig? Danke für Ihre Antwort Steffi
Hallo, sie haben insgesamt 14 Monate, die Sie frei verteilen können. Sie können bei jedem Monat entscheiden, ob Sie daraus einen Monat mit Basis Elterngeld oder halbierte Auszahlung, als Elterngeld plus machen. Das Ganze ab Geburt Liebe Grüße NB
steffalive
sorry es muss heißen "nach 2 Monaten" nicht Minuten.
Sternenschnuppe
Fast alles richtig :-) Dein Mann würde dann einen Monat Basiselterngeld nehmen und einen Plus ( die sind ja geteilt ) Das Mutterschutzgeld wird immer! als Elterngeldmonate der Mutter genommen. Du hast ab Geburt 12 Monate , da Dein Mutterschutzlohn ja aber viel höher ist, wird Elterngeld erst ab dem 3. Lebensmonat ausgezahlt. 12 Monate bekommen es nur welche, die keinen Mutterschutzlohn haben. Ihr könntet aber auch nach den 12 Monaten beide Teilzeit arbeiten und würdet dann diese 4 Extramonate Elterngeld Plus erhalten. Beide ! Also Du auch noch zwei extra. Ob das erst nach den zwei Partnermonaten beginnen kann weiss ich ( noch ) nicht. Dann hätte Dein Mann 1x Elterngeld und 5x Elterngeld Plus und Du noch 4x Elterngeld Plus extra. So habe ich das verstanden anhand der letzten Antworten hier. Frau Bader weiss das aber bestimmt genauer :-)
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