Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Arbeitslosengeld1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und Arbeitslosengeld1

julia901

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Hallo Fr.Bader. Elterngeld und Arbeitslosengeld 1 kann ich das gleichzeitig beziehen? Und wenn ich für 1 Jahr nur die Elterngeld beantrage, hab ich dann noch nach einem Jahr die Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1? Vor- und Nachteile? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Entweder Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur verfügung o nicht Liebe Grüße NB


SumSum076

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ALG1 kannst du nur bekommen, wenn du die gesicherte Betreuung deines Kindes nachweisen kannst (zB Kiga). Und dann auch nur in der Höhe wie du arbeiten gehen könntest. Hast du also einen Kiga-Platz mit 20 Stunden, bekommst du auch nur für max 20 Std ALG1 (statt für 40 Std). Zudem wird das ALG1 beim Elterngeld angerechnet. Es bleibt zwar beim Elterngeld der Mindestsatz von 300 Euro, aber alles darüber hinaus kann angerechnet werden. Üblicherweise beantragt man erst Elterngeld und ab dem 1. Geburtstag des Kindes (sofern Kiga-Platz oä. vorhanden) ALG1, denn der Anspruch auf ALG1 bleibt solang erhalten. Erst wenn man ALG1 nach mehr als 2 Jahren Elternzeit haben möchte, kann es Nachteile geben, weil das ALG1 dann aus einem fiktiven Wert berechnet wird. Gruß Sabine


laluna77

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Also bei mir wird nach einem Jahr Elternzeit bereits ein fiktives Gehalt angesetzt und nicht mein Altes zur Grundlage genommen.


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