Mitglied inaktiv
Hallo, ich nochmal. Ich wollte diese Frage separat stellen, damit es kein Durcheinander gibt. Mein Mann ist Lehrer (Angestellter) und wird jedes Jahr zu den Sommerferien entlassen und nach den Sommerferien wieder eingestellt (leider gängige Praxis in einigen Bundesländern). Jetzt folgende Fragen: Er nimmt Elternzeit im ersten Lebensmonat des Kindes. 1. Bis wann muss das beantragt werden (wir wissen ja den genauen Entbindungstermin noch nicht, zu welchem Datum beantragt man das denn?) 2. Er hätte dann einen Monat Elterngeld und die restliche Zeit seinen Lohn. Woraus berechnet sich dann das ALG1? Oder bekäme er keins, weil das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen wurde (durch die Elternzeit)? 3. Er würde kurz vor den Sommerferien aus der Elternzeit wieder kommen. Wie läuft das mit der Meldung bei der Agentur für Arbeit? Muss er sich so melden, wie sonst auch, also etwa im März, damit er zum Sommer ALG1 bekommen kann? Vielen Dank für alle Tipps! Annette
Hallo, 1. Frist 7 Wo. vor Beginn "ab Geburt, voraussichtlich..." 2. Während der EZ gibr es kein ArbGeld I 3. Würe ich auf jeden Fall so tun Liebe Grüsse, NB
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