Stef12
Hallo Frau Bader ich beabsichtige während der Elternzeit stundenweise von Zuhause aus weiterzuarbeiten. Es steht noch nicht fest wie viele Stunden das sein werden, aber ich gehe derzeit von ca. 10 Stunden aus. Ist es möglich die Teilzeitarbeit mit dem Basiselterngeld zu kombinieren oder ist das nur mit Elterngeld Plus möglich? Gibt es hier eine Zuverdienstgrenze? Ggf.möchte ich nach 6 Monaten die Stunden erhöhen und dann zum Elterngeld Plus wechseln. Ist das möglich? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Hallo, bitte die Frage nochmals stellen mit der Info, ab wann Sie arbeiten wollen. Lieeb Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du musst dich beim Antrag entscheiden ob Du EG oder EGPlus willst und ggf. ab wann EGPlus. Wenn Du TZ arbeiten willst während des EG-Bezugs musst Du das mit angeben und wieviel. Der Zuverdienst wird bei EG genauso wie bei EG Plus Basismonaten angerechnet. Nur in den Auszahlungsmonaten von EGPlus kann man abzugsfrei zuverdienen. LG Lilly
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