Mitglied inaktiv
Hallo ich bins nochmal:-) glaub ich steh etwas auf dem schlauch...versteh ich das richtig, wenn ich 24monate eltergeld bekomme kann ich zwar auf 400eurobasis arbeiten gehen bekomme aber das geld von dem job nicht sondern nur das elterngeld??? und wenn ich 12 monate zuhause bleibe bekomme ich das geld vom 400eurojob auch nicht? vielen lieben dank schon mal im vorraus lg sandra
Mitglied inaktiv
Also Du hast den Sockebetrag von 300 Euro (So war es zumindest im letzten Jahr noch) und zu dem darfst Du 400 Euro dazuverdienen... Solltest Du Elterngeldanspruch aufgrund einer Tätigkeit haben, dann werden die 400 Euro angerechnet und da ist es manches mal tatsächlich besser, man bleibt daheim LG Bärlesmama
Mitglied inaktiv
Im ersten Jahr kann eine Anrechnung stattfinden (siehe Antwort Peekabo). Wenn du das Elterngeld splittest, verlängerst du nicht den "Bezugszeitraum", sondern nur den Auszahlungszeitraum. Da du also im 2. Jahr kein Elterngeld mehr "beziehst", wird der Job nicht mehr angerechnet (egal ob Minijob, Teilzeitjob...) Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Das verstehe ich jetzt ganz und gar nicht. Also mal an meinem Beispiel, ich beziehe ein Jahr Elterngeld und bekomme ca. 350 Euro (hab vorher nicht in Vollzeit gearbeitet und war dann kurz vorher arbeitslos geworden). Wenn ich jetzt auf 400 Euro Basis arbeiten würde, was würde dann mit dem Geld passieren?
Mitglied inaktiv
Im 2. Lebensjahr gar nichts!
Mitglied inaktiv
Und im 1. Lebensjahr?
Mitglied inaktiv
Laut Frau Bader sind 400€ immer Anrechnungsfrei. im 2. Lebensjahr würde aber auch mehr nicht angerechnet. Man darf eben nur nicht mehr als 30h arbeiten! LG Sabine
Mitglied inaktiv
Hab gerade mal den Elterngeldrechner durchgemacht! Wenn mehr als 300 Euro Elterngeld ausgerechnet werden, dann wird auch der 400 Euro-Minijob angerechnet! Auch im 1. Jahr! (So wie es in der Broschüre vom Familienministerium steht) Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo also heißt das auf gut deutsch egal ob ich 12 monate zuhause bleibe oder 24 monate in der zeit könnt ich 30 stunden arbeiten gehen, lohnt sich aber nicht weil ich das geld vom 400eurojob eh nicht bekomme. ich werde wesentlich mehr als nur 300 euro elterngeld bekommen. ist doch alles blöd...da will man arbeiten gehen...aber doch nicht ohne entgeld... lg sandra
Mitglied inaktiv
Ne! Auf gut Deutsch heißt es: In den ersten 12 Monaten wird es angerechnet. Im zweiten Jahr nicht! Und ohne Entgelt ist es ja auch nicht. Irgendwas würde schon hängen bleiben...eben nur nicht sehr viel... Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen