Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und 400Eurojob

Frage: Elterngeld und 400Eurojob

Mitglied inaktiv

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Guten morgen:-) im märz wird meine tochter geboren, ich beantrage für 12 monate das eltergeld, wieviel steht mir zu? mein durchschnittlicher nettolohn beträgt 1500Euro. kann ich in dem antrag auch hinschreiben das ich für 15 monate eltergeld beziehen möchte?wenn ja was steht mir dann zu? wenn ich aber sage ich möchte 24 monate eltergeld beziehen, dann wird das elterngeld auf die 24 monate gesplittet, wieviel steht mir dann zu? Darf ich dann in den 24 monaten einen 400Eurojob haben?und wenn ja wird das gehalt vom 400eurojob dann vom elterngeld abgezogen oder bekomm ich das zusätzlich zu dem eltergeld in den 24 monaten. kann ich mit meinem Arbeitgeber sprechen das ich wenn ich wieder anfange zu arbeiten nach der elterzeit, mit meinem prozenten auf 50% runtergehe bis ich einen kindergartenplatz habe und später wieder auf 100% hochgehe?(z.B. wenn die kleine 3 ist) ich arbeite in der altenpflege und da ich leider keinen mehr aus meiner familie habe der auf das kind aufpaßt, wäre das ideal, weil im jan 2012 wird vom kindergartenausschuß erst bescheid gegeben ob ich einen platz bekomme oder nicht. fragen über fragen, aber bis jetzt konnt mir leider keiner meine fragen so richtig beantworten, der eine sagt das der andere das so das ich nicht mehr wußte was ich was machen soll und verstanden hab ich dann dadurch auch nix mehr. ich hoff sie können mir helfen. vielen lieben dank schon mal im vorraus lg sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1.www.bmfsfj.de/elterngeldrechner 2. Vorgesehen sind 12 oder 24 Monate 3. Im 2. Jahr wird der Verdienst nicht angerechnet (400er eh nicht) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Google mal nach "Elterngeldrechner", der sagt Dir was Du bekommst. Elterngeld kann man nur für 12 Monate ( Alleinerziehende 14 Monate ) oder eben die Splittung auf die doppelte Laufzeit beantragen. 15 geht nicht, denn der Bezugszeitraum ist fest, nur die Auszahlung wird verlängert, welches in der 2. Hälfte auch nirgendwo angerechnet werden darf. In den ersten 12 / 14 Monaten wird es angerechnet . Teilzeit in der Elternzeit ist meist möglich, einfach mal mit dem Chef sprechen. Solange keinen betrieblichen Gründe dagegen sprechen darf er es glaube ich auch nicht ablehnen.


Mitglied inaktiv

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Hallo ich bins nochmal:-) glaub ich steh etwas auf dem schlauch...versteh ich das richtig, wenn ich 24monate eltergeld bekomme kann ich zwar auf 400eurobasis arbeiten gehen bekomme aber das geld von dem job nicht sondern nur das elterngeld??? vielen lieben dank schon mal im vorraus lg sandra


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