amelie bardot
Sehr geehrte Frau Bader, im Jahr 2017 war ich mehrere Tage krank geschrieben und hatte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Diese Krankschreibungen hatten einige, wenige Male mit der Schwangerschaft direkt zu tun. Die restlichen Diagnosen lauteten Nierenkolik, Schwindel, grippaler Infekt, Psychisches Überlastungssyndrom. Es fehlten wohl einige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei der Krankenkasse. Diese habe ich bereits alle eingereicht. Für einen einzelnen Tag im Januar habe ich gar keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, da es sich um nur einen einzigen Tag handelte. Dann benötigt man doch keine Bescheinigung, oder? In dem Brief des Arbeitgebers steht: ...Reichen Sie die restlichen Atteste bis zum ... ein, da wir ansonsten gezwungen sind, alle Krankheitstage zu summieren. Wir müssten dann Gehalt von 16 Tagen zurückfordern." Hat dies alles Einwirkungen auf das Mutterschaftsgeld/Mutterschutz oder das Elterngeld? Ich bin in der 33. Woche schwanger und gehe ab nächster Woche in den Mutterschutz. Haben Sie sonstige Tipps, wie ich mich verhalten soll? Mit freundlichen Grüßen, A. Bardot
Hallo, kann er verlangen, wenn es so im Arbeitsvertrags teht. Ansonsten darf er nur den einen Tag kürzen. Die nicht schwangerschaftsbedingten Erkrankungen mindern das EG, wenn man Krankengeld bekommt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ob du ab dem ersten Tag eine Krankmeldung einreichen musst oder nicht, steht im Arbeitsvertrag. Wenn nicht gibt es oft ein Formular intern, das man ausfüllen muss für Einzeltage. Ich verstehe nicht ganz warum 16 Tage zurückgefordert werden, wenn du nur einen nicht nachweisen kannst. Für die übrigen 15 hast du ja wohl die AU beim AG eingereicht, oder? Wenn Gehalt zurückgefordert wird, geht das freilich aus deinem Verdienst und damit der Anrechnung für das EG raus. Du hast es dann ja nicht verdient. Entschuldige, aber für mich klingt das alles sehr merkwürdig. Kannst du mit dem AG noch reden? Wenn nur der eine Tag das Problem ist, dann nimm den rückwirkend Urlaub sofern noch welcher da ist. Ist zwar nicht ganz einwandfrei aber wenn der AG mitmacht besser als Gehalt zu verlieren. LG Lilly
Tina_33
Ich vermute eher, dass sie so viele Krankheitstage hatte, dass sie quasi die 6 Wochen Lohnfortzahlung + 16 Tage gefehlt hat. Somit würde sie, wenn es sich um ein und dieselbe Krankheit handeln würde, für 16 Tage ins Krankengeld fallen. Der AG fragt in dem Fall bei der KK nach - wenn dieser nicht alle AU-Zettel mit den Diagnoseschlüsseln vorliegen, kann sie dem AG keine Auskunft geben. Stutzig macht mich nur, dass hier von "mehreren Tagen" Krankheit geschrieben wird. Wenn meine o.g. Vermutung stimmt, müssten es eher etliche Wochen sein.
Kristiiin
Ob Sie die AU bei der KK eingereicht haben, dürfte relativ irrelevant sein. Hat Ihr AG in den Schreiben nicht die 16 Tage genannt? Er spricht ja auch von mehreren Attesten. Wenn Sie sich sich in Summe 16 Tage krank gemeldet haben und für lediglich einen Tag kein AU beim AG eingereicht haben, müssen Sie prüfen, ob Sie überhaupt eine AU benötigen bei einem Krankheitstag. Dies ist im Arbeitsvertrag geregelt. Manchne verlangen die AU am 1. Krankheitstag ab einem Krankheitstag, andere wollen zwar ab dem 1. Krankheitstag eine AU, aber geben 3 Tage Zeit zur Vorlage. Bei mir wurde eine AU z.B. erst ab dem (und dann spätestens am) 3.Kranheitstag gefordet. Januar ist ja auch schon ein bisschen her... wieso kommt Ihr AG jetzt damit um die Ecke? Bei uns gabs direkt ne Abmahnung wenn bei 3+ Kranheitstagen nicht innerhalb einer Woche die AU folgte, vom Lohn abgezogen wurde nie jem. was. Ob er dass dann überhaupt noch fordern kann... muss man auf Fr. Bader warten. Sollten Sie zurückzahlen müssen und Ihre Lohn-/Gehaltsbezüge sich ändern, dürfte die Auswirkung auf Mutter- und Elterngeld bei 16 Tagen minimal sein.
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