Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld trotz Leben im Ausland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld trotz Leben im Ausland

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Hallo Nicola, mein Freund und ich planen eine Familie zu gründen. Er wohnt in Spanien und ich in Deutschland. Ich bin hier unbefristet fest angestellt. Nun meine Frage, kann ich mein Elterngeld (evtl auch das Kindergeld) auch dann beziehen wenn ich kurz vor der Geburt zu ihm ziehe? Meinen Job würde ich behalten und ggf. nach 2 Jahren wieder zurück nach D ziehen, um dann wieder zu arbeiten, oder falls wir dort bleiben möchten, eben kündigen. Vielen Dank für Deine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elterngeld kann man nur beziehen, wenn man in Deutschland lebt. Liebe Grüße NB


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Um Elterngeld beziehen zu können, muss man seinen Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Wenn ihr in Spanien leben wollt, dann dürft ihr die dortigen Sozialleistungen beziehen.


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Ja ich würde hier angemeldet bleiben, hier weiterhin steuerpflichtig sein und nach zwei Jahren auch wieder in meinen Job zurück gehen. Nur "leben" würde ich für diese zwei Jahre bei ihm in Spanien und danach kommen wir hier her.


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Du kannst nicht den Hauptwohnsitz in Deutschland haben und gleichzeitig zwei Jahre im Ausland leben. Der Wohnsitz bestimmt sich nach § 7 BGB. Danach wird dieser definiert, als der Ort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse darstellt. Das dürfte während der zwei Jahre in Spanien nun mal in Spanien sein. Dort werdet ihr euch weit mehr als die Hälfte der Zeit aufhalten, dort habt ihr dann eure Wohnung, Arbeit und soziale Kontakte. Wenn du da die deutschen Behörden hinters Licht führst, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben - und das Elterngeld bekommst du nur wenn du auch in D deinen Lebensmittelpunkt hast.


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Oh okay. Dann geht das also nicht.. Ich dachte wenn ich weiterhin hier steuerpflichtig bin und hier in die Kasse einzahle wäre das möglich. Okay. dann weiß ich jetzt Bescheid. Vielen Dank


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bzw ich habe meine Arbeit ja hier, in D, weiterhin. Er ist dort selbstständig und über die Wintermonate wären wir hier in D in meiner Wohnung.


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Für die Zeit wo du Elterngeld beziehst, bzw. solange du Elternzeit ohne Teilzeit hast, ruht dein Arbeitsverhältnis.


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