marion77
Grüß Gott! Mein Sohn kam am 2. November 2010 zur Welt und ich beziehe seit dem das Elterngeld für 12 Monate, lasse es mir jedoch aufgeteilt auf 2 Jahre auszahlen. Momentan bin ich "nur" (wenn man das "nur" nennen kann in Elternzeit) plane jedoch Tageskinder zu mir zu nehmen, wenn mein Zwerg 1 Jahr alt ist - d.h. ab November 2011. a) Was bedeutet das für die Auszahlung der 2. Hälfte meines Elterngeldes - es dürfte ja keine Rolle spielen, weil ich die 12 Monate für die ich Anspruch habe / hatte nichts dazuverdient habe? b) Jetzt ist mir auch mit Beginn des Mutterschutzes mein Vertag ausgelaufen - ich bin doch trotzdem weiterversichert, solange ich Elterngeld ausgezahlt bekomme - auch wenn ich Tageskinder aufnehme? im Jahr darauf muss ich mich um eine Krankenversicherung kümmern - aber solange ich das Elterngeld ausbezahlt bekomme, müsste das noch abgedeckt sein... liege ich da richtig mit meiner Annahme? mfg Marion Wogrin
Hallo, A. Im 2. Jahr darf man hinzuverdienen B. Wenn Sie einen Verdienst über 400 e haben sind Sie nicht beitragsfrei versichert Liebe Grüsse, NB
blauerVogel
Hallo, du machst doch sicher gerade die Weiterbildung? Da kannst du einfach mal in deinem Tagesmutter Verein nachfragen. a) Aber es ist schon so, dass das Geld für die Tageskinder auf dein Elterngeld angerechnet wird. Gibst du es nicht an und wirst erwischt, musst du eine hohe Strafe und das zuviel bezahlte Elterngeld zurück erstatten,. Ruf mal bei deiner Elterngeldstalle an und lass dich beraten. Die können dir auch sagen wie viel dir dann vom Elterngeld gestrichen wird. b) Eigentlich müsstest du weiter Krankenversichert sein. Allerdings (je nach Höhe des Einkommens) kann es sein, dass du Rentenbeiträge zahlen muss. Außerdem wird das Einkommen versteuert. Entweder bleibst du also unter dem versicherungsfreien Beitrag von 364 Euro oder du zahlt Rentenbeiträge. Versteuern musst du die Einnahmen wie gesagt auch. Frag doch mal in deinem Tagesmutter Verein nach. Gruß
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