Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Tageskinder

Frage: Elterngeld - Tageskinder

marion77

Beitrag melden

Grüß Gott! Mein Sohn kam am 2. November 2010 zur Welt und ich beziehe seit dem das Elterngeld für 12 Monate, lasse es mir jedoch aufgeteilt auf 2 Jahre auszahlen. Momentan bin ich "nur" (wenn man das "nur" nennen kann in Elternzeit) plane jedoch Tageskinder zu mir zu nehmen, wenn mein Zwerg 1 Jahr alt ist - d.h. ab November 2011. a) Was bedeutet das für die Auszahlung der 2. Hälfte meines Elterngeldes - es dürfte ja keine Rolle spielen, weil ich die 12 Monate für die ich Anspruch habe / hatte nichts dazuverdient habe? b) Jetzt ist mir auch mit Beginn des Mutterschutzes mein Vertag ausgelaufen - ich bin doch trotzdem weiterversichert, solange ich Elterngeld ausgezahlt bekomme - auch wenn ich Tageskinder aufnehme? im Jahr darauf muss ich mich um eine Krankenversicherung kümmern - aber solange ich das Elterngeld ausbezahlt bekomme, müsste das noch abgedeckt sein... liege ich da richtig mit meiner Annahme? mfg Marion Wogrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, A. Im 2. Jahr darf man hinzuverdienen B. Wenn Sie einen Verdienst über 400 e haben sind Sie nicht beitragsfrei versichert Liebe Grüsse, NB


blauerVogel

Beitrag melden

Hallo, du machst doch sicher gerade die Weiterbildung? Da kannst du einfach mal in deinem Tagesmutter Verein nachfragen. a) Aber es ist schon so, dass das Geld für die Tageskinder auf dein Elterngeld angerechnet wird. Gibst du es nicht an und wirst erwischt, musst du eine hohe Strafe und das zuviel bezahlte Elterngeld zurück erstatten,. Ruf mal bei deiner Elterngeldstalle an und lass dich beraten. Die können dir auch sagen wie viel dir dann vom Elterngeld gestrichen wird. b) Eigentlich müsstest du weiter Krankenversichert sein. Allerdings (je nach Höhe des Einkommens) kann es sein, dass du Rentenbeiträge zahlen muss. Außerdem wird das Einkommen versteuert. Entweder bleibst du also unter dem versicherungsfreien Beitrag von 364 Euro oder du zahlt Rentenbeiträge. Versteuern musst du die Einnahmen wie gesagt auch. Frag doch mal in deinem Tagesmutter Verein nach. Gruß


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...