Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, Streikgeld zählt nicht?

Frage: Elterngeld, Streikgeld zählt nicht?

Jungemom88

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Hallo, Ich bin mit meinem 2ten Kind schwanger. Als Erzieherin wurde mir damals in der 6ssw ein Berufsverbot erteilt. Nun bin ich 3jahre später wieder schwanger. Arbeite seit 1 1/2 Jahren wieder. Nun befinden wir uns gerade im Streik also beziehe ich seit 2 Wochen nur Streikgeld. Ich wollte den Streik abwarten und erst dann zu unserem werksarzt um das Berufsverbot evtl aussprechen zu lassen. Jetzt soll dieser noch einige Wochen andauern. Das Streikgeld wird mir nicht auf das spätere Elterngeld angerechnet oder? Somit hätte ich einen großen Verlust. Wie kann ich weiter verfahren? Mich offiziell nicht-streikend melden und anschließend gleich krank melden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Streikgeld wird beim Elterngeld in der Tat nicht berücksichtigt. Sich also nicht streikenden melden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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JEGLICHE Lohnersatzleistung die NICHT SCHWANGERSCHAFTSBEDINGT ist wird für das EG mit 0,-€ in die Berechnung aufgenommen! LG Sabine


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