Blümchen
Guten Tag Frau Bader, Habe eben gerade im Internet nachgelesen das man evtl. Steuer nachzahlen muß wegen Elterngeld!? Ich lebe mit meinem Partner NICHT Verheiratet zusammen seit September 2011 u Entbunden habe ich am 4.11.11. Das Elterngeld beziehe ich alleine muß ich da evtl. Steuer nachbezahlen u Wieviel wird das ungefähr sein ?? Habe jetzt direkt Panik da ich damit überhaupt nicht gerechnet habe !!? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass man für das Elterngeld keine Steuern bezahlt, für das restliche Einkommen, wenn man welches hat, mehr. Wenn Sie nicht verheiratet sind, wird jeder für sich versteuert. dann gilt der Progressionsvorbehalt nur für denjenigen, der das Elterngeld bezogen hat. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Keine Panik. Zunaecht einmal droht eine Nachzahlung idR nur bei schon verheirateten Paaren mit Lohnsteuerklassen 3 und 5 und auch da nur in Ausnahmefällen. Der Splittingvorteil wiegt die Progession meistens auf, so dass trotz EG eine Zusammenveranlagung oft günstiger ist. Sie haben aber auch als Ehepaar die Wahl zwischen der gemeinsamen Veranlagung oder der Einzelveranlagung (wie Ledige). Sie können dann in Ruhe schauen, was guenstiger ist. Wenn Sie im Jahr ausschliesslich Lohnersatzleistungen bezogen haben kann (muss nicht) eine Einzelveranlagung günstiger sein, da Sie dann gar keine Steuererklärung abgeben müssten mangels steuerpflichtiger Einkünfte. Heiraten Sie also ganz entspannt und besorgen Sie sich nächstes Jahr eins der farbigen Steuererklaerungsprogramme, die zeigen ueblicherweise welche Veranlagungsart günstiger ist.
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