Milka14
Guten Tag! nach der Geburt arbeite ich weiter von zuhause aus. keine Elternzeit, kein Elterngeld. Frage: kann mein Mann 3 Monate Elterngeld nehmen, wenn das Baby 9 Monate alt ist? vielen Dank!
Hallo, ja, das geht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja. Ihr habt 14 Monate, die ihr verteilen könnt. Wenn Du Zuhause arbeitest und ja vielleicht deine Stunden reduziert hast, wäre es für Dich trotzdem eine Möglichkeit EG zusätzlich zu beantragen. Dein aktueller Verdienst wird da zwar gegengerechnet, aber wenn dein Mann die Monate nicht nimmt, warum dann auf das Geld verzichten? Oder Dein Mann möchte vielleicht TZ arbeiten eine Weile und kann dazu ergänzen EG beantragen. Das ist zumindest etwas Geld mehr. LG Lilly
Felica
Du willst wirklich VZ arbeiten nach dem Mutterschutz? Nenne ich mutig mit einem Säugling. Falls nur TZ, dann rate ich dir melde EZ an und auch EG. Bis zu 30 Std darfst du bei beidem arbeiten und bei EG Plus sind die freigrenzen höher, es würde einen Teil des Verlustes mindern. Dein Mann kann trotzdem noch EG beziehen. Ihr könnt 14 normale EG Monate verteilen, 2 werden dir für Mutterschutz abgezogen mindestens 2 müsste dein Mann nehmen um überhaupt Anspruch zu haben. Ein EG Monat entspricht dazu 2 EG Plus Monaten. EG Plus ist genau für den Fall gedacht wo nach Mutterschutz wieder gearbeitet wird.
M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig
Ich möchte mal Mut machen: Ich habe nach dem Mutterschutz auch Vollzeit und Größtenteils von zu Hause gearbeitet. Unser Kind war aber auch sehr pflegeleicht und hat die ersten 6 Monate sehr viel geschlafen, so dass das sehr gut geklappt hat. Wenn die Kinder mobiler werden, ist es natürlich auch toll mehr Zeit zu haben und in Teilzeit zu arbiteen. So wie ihr es vor habt, funktioniert es. aber: Elterngeld und Elternzeit sind zwei paar Schuhe. Falls du eh ein paar Stunden reduzierst (Max. Bis 30h) macht es Sinn aufgrund des Kündigungsschutzes in Elternzeit zu arbeiten und sofern es doch nachträglich notwendig ist, kannst du noch problemlos Stunden reduzieren (ohne Elternzeit könnte sich dein AG querstellen). Wenn du bis 30h arbeitest, Koenntest du auch noch 18 Monate Elterngeld Plus nehmen. Elternzeit hat jeder von Euch 36 Monate. AcHtung: mit dem Erstantrag für die Elternzeit legt ihr euch für die ersten 2 Jahre beim Arbeitgeber fest.
Ähnliche Fragen
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita
- Termine FA - Freistellung
- Mutterschaftszuschuss bei TZ in EZ - Einfluss von Gehaltserhöhungen
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa