Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich hatte Sie gefragt ob es richtig ist das meine Nachtzuschläge, die ja Steuerfrei sind, in der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden müssen. Sie antworteten mir, dass Einmalzuschläge (Weihnachtsgelt ect) nie berücksichtigt werden. Das ist Gesetzlich so geregeld und das wusste ich auch. Aus der Quelle "Leben und Erziehen" habe ich folgendes gelesen: "Als Krankenschwester bekomme ich Steuerfreie Zuschläge... Ist das okay?... -Antwort: Ja, so steht es im Gesetz und das wurde vom Bundessozialgericht auch bestätigt. Steuerfreie Zuzahlungen des Arbeitgebers bleiben bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt. Juristisch ist das nicht eindeutig. Für Frauen und Männer in Berufen, deren Einkommen zum grossen Teil z.B. aus Nachtdiensten stammt, kann sich desshalb ein Einspruch gegen den Bescheid lohnen." Zu mir: Ich habe ausschliesslich Nachts gearbeitet. Und dachte das Elterngeld stellt eine Lohnausgleichzahlung dar. Wenn ich aber statt 1400 - 1600 Euro Netto Lohn, nur 650 Euro Elterngeld erhalte, sehe ich das nicht als "Ausgleichzahlung". Ich bitte um Ihre Meinung. MfG, Ates
Hallo, dann würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen u mich auf diese Quelle berufen. Grds. kann Ihnen dadurch kein Nachteil entstehen Liebe Grüsse, NB
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