annimaus1807
Hallo, ich bin in der 7.SSW und derzeit als Student an einer Hochschule eingeschrieben und auch als Student versichert. Durch den Zusammenzug zu meinem Verlobten werde ich mein Studium nicht weiter führen. D.h. ich bekomme ab 1.9.2012 kein BaföG mehr und bin auch kein Student mehr. Somit muss ich mich ja für ALG2 anmelden,oder??? Meine Frage ist, bekomme ich Elterngeld ab der Geburt meines Kinders Ende März, da die Schwangerschaft festgestellt wurde, als ich Student war/noch bin? Jetzt,schwanger, für einige Monate stellt mich ja keiner ein. Und für mich und meinen Verlobten ist klar, dass ich nach der Geburt Zuhause für das Kind sorgen werde. Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort. MfG Annimaus
Hallo, das mit dem Abbruch würde ich mir sehr gut überlegen.Nichts ist sicherer als eine gute Ausbildung. Sie bekommen 300 € EG Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Jeder bekommt Elterngeld. 300€ für 12 Monate sicher. Wenn der Papa auch Elternzeit nimmt auch dieser 2 Monate. Doof mit der Krankenkasse. Aber da hilft dann nur selbst zahlen oder fix heiraten und dann familienversichern. Wenn Du zu Deinem Verlobten ziehst, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, fraglich ob da noch H4 gezahlt wird. Je nachdem wie viel er verdient. Alles Güte für die Schwangerschaft
IngoAC
Hallo, hast du mal darüber nachgedacht was passiert falls ihr euch mal trennt? Dann steht du ohne Beruf da evtl. 2 Jahre zu Hause geblieben und kannst dann versuchen wieder zu studieren, keine so tolle Alternative! Ich denke du solltest dich noch ein weiteres Semester (bei manchen Hochschulen sind bei Schwangeren sogar Klausuren in Urlaubssemestern möglich, schau mal in eurer RPO/DPO) gehe erst einmal zum Fachschaftsrat und/oder zum AStA und lasse dich beraten. Unter Umständen ist auch ein wechsel des Studienortes möglich (an den Ort an dem dein Verlobter lebt oder dort in die Nähe) ohne einbußen beim BAFöG. Wenn du weiter Student bleibst kannst du weiter als solcher versichert sein, der Fachschaftsrat oder der AStA kann sicher herrausfinden ob das auch in Elternzeit beitragsfrei ist und ob du ein Anrecht auf die 13.-€/ Tag Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hast. LG Ingo
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich habe meine Tochter im Jahr 2017 gekriegt und habe Elterngeld ganz normal bezogen. Die Kalkulation dafür war basiert auf meinem damaligen Einkommen (arbeitete Vollzeit). Ich habe ein Jahr Elternzeit gehabt und als sie zu Ende ging, wurde ich gekündigt. Ich bin nun seit Anfang Mär ...
Liebe Frau Bader, ich hatte Ihnen gestern die obige Frage geschickt. Wir vermuten aber, dass Sie die Frage eventuell übersehen haben. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre fachliche Meinung zu meinen Fragen noch geben könnten. Die Forummitglieder haben mir auch sehr geholfen. Über eine Antwort Ihrerseits wäre ich trotzdem noch sehr dank ...
Liebe Frau Bader, da ich im Dschungel Elterngeld Basis, Plus etc. etwas verloren gegangen bin und die nächste Beratungsstelle hier auf dem Land als berufstätige schwer zu erreichen ist hoffe ich, dass ich bei Ihnen eine Empfehlung erhalten kann. Mein Mann ist nun leider seit längerer Zeit wegen Depression erwerbslos. Er erhält keine staatl ...
Hallo Frau Bader, heute hat mein Mann seinen Job verloren. Er wurde in der Probezeit gekündigt. Ich bin momentan in Elternzeit. Unser Sohn ist 5 Monate alt. Geplant ist, dass ich im Januar 2021 wieder anfange zu arbeiten. Unsere 5-Jährige Tochter ist zur Zeit auch Zuhause, da der Kindergarten wegen Corona geschlossen hat. Und nun meine Fragen: ...
Hallo, Ich bin jetzt noch angestellt bis 31.10.2020 angestellt. Im Moment schwanger, der entbidnungstermin ist der 11.03.21. danach ist 1 Jahr Elternzeit geplant. Für die Zeit von Nov bis zum Mutterschutz wird mich wohl niemand einstellen. Wenn ich also ab November bis zur Geburt Arbeitslosengeld beziehe, danach ein Jahr Elterngeld. Was ist d ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Februar 21 erwarte ich mein erstes Kind. Geplant waren nach Ablauf der Muschu Frist 18 Monate Elternzeit (Okt 22). Elterngeld beantrage ich Basis LM 1-6, LM 7/8 mein Partner und ich dann bis zum 20. LM Elterngeld plus, also auch bis einschl. Oktober 22. Allerdings ist es zu 90% wahrscheinlich, dass ich zum Ende des Jahr ...
Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Derzeit bin ich arbeitslos und mit dem 2. Kind schwanger - ET im März 22. (1. Kind 04/18 - 3 J. EZ genommen) Bis Anfang Feb. beziehe ich ALG 1, dann Mutterschaftsgeld. Wie läuft es genau nach der Geburt weiter? (Ich meine nicht finanziell.) Elternzeit kann ich ja nicht nehmen, de ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte nach 12 Monaten Elternzeit nicht mehr in meinen Job zurück und bin daher seit Mitte November 21 arbeitslos mit Anspruch auf ALG 1. Nun bin ich erneut schwanger, ET ist Mitte September. Wie wird in diesem Fall das Elterngeld für die erneute Elternzeit (geplant wieder 12 Monate) berechnet? Ist es richtig, dass ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten voller Freude die Geburt unseres dritten Kindes im Mai 2022. Ich möchte meine Frau die ersten 2-3 Monate im Wochenbett und im Haushalt unterstützen und Elterngeld für diese Monate beziehen. Ich bin seit 14 Jahren selbständig im Baugewerbe mit gängigen hochs und tiefs. Zwischendurch war ich von Anfang 2018 bi ...
Hallo Frau Bader, ich bin leider arbeitslos in die erste Schwangerschaft getreten (habe ein kleines Nebengewerbe aber nicht nennenswert) und erhalte derzeit Elterngeld (beantragt auf 1 Jahr). In "Elternzeit" möchte ich jedoch 2 Jahre bleiben. Dies habe ich als "Arbeitslose" jedoch nirgendwo angegeben. Wir überlegen, ob es zeitnah wieder ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?