Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / Rufdienste

Frage: Elterngeld / Rufdienste

Sonja9

Beitrag melden

Hallo, Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen zu helfen. Ich bin wirklich sehr dankbar dafür. Und jetzt bin ich schwanger und plane nach Geburt des Kindes acht Monate zu Hause zu bleiben. Danach möchte ich gerne mit 32 Wochenstunden in Elternzeit wieder einsteigen. Vorher hatte ich eine Vollzeitstelle als Ärztin. Bislang habe ich 42 Wochenstunden gearbeitet *plus* die Dienste. Pro Monat sind es ungefähr 8 Rufdienste, die ich von zu Hause aus erledigen kann. Die Inanspruchnahme ist hoch, meist sind es 1-3 Stunden pro Dienst, die ich noch in der Klinik arbeite plus weitere Anrufe, die ich dann am Telefon erledige. Sollte der Dienst auf ein Wochenende fallen, arbeite ich gerne auch mal 8 Stunden am Stück plus weitere Anrufe. Im Durchschnitt komme ich so auf über 50 Wochenstunden reine Arbeitszeit in der Klinik (also ohne Bereitschaft). Mir wurde von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich weiterhin zusätzlich zu den 32 Wochenstunden Rufdienste erledigen muss. Das bedeutet, dass ich in Realität dann weiterhin über 40 Wochenstunden in der Klinik arbeiten würde. Ist das mit der Elternzeit vereinbar? Über Ihre Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zu den 32 Std zählen die normalen Arbeitszeiten plus die aktiven Zeiten der Rufbereitschaft. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Bereitschaft an sich wäre kein Problem, die werden laut Elternzeitgesetz nicht berücksichtigt. Zitat: "Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit, die gem. Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit gelten (z.B. Zeiten einer Rufbereitschaft), werden nicht als Arbeitsstunden berücksichtigt." Wenn du aber tatsächlich während der Bereitschaft aktiv eingesetzt wirst, gilt es im Elternzeitgesetz wieder als Arbeitszeit und du würdest die erlaubten 32h/Woche überschreiten. Also nein, du darfst nicht mehr als die 32 Stunden pro Woche aktiv arbeiten. Du müsstest also grundsätzlich weniger als 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, damit du zusätzlich noch aktiv die Rufdienste abarbeiten dürfest.


cube

Beitrag melden

Unter normalen Umständen wäre Rufbereitschaft eine Zeit, in der ich den Aufenthaltsort frei wählen kann und lediglich dafür Sorge zu tragen habe, meinen Arbeitsort bei Bedarf schnell erreichen zu können. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, bei dem der Ort vorgegeben werden kann - wie eben zB die Anwesenheit im KH während dieses Dienstes. Rufbereitschaft wird idR mit einer Pauschale vergütet. Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes wird idR in einem Zusatzvertrag geregelt und ebenfalls nicht wie die "normale" Arbeitszeit vergütet, da Bereitschaftsdienst eigentlich auch nicht beinhaltet, dass in dieser Zeit hauptsächlich gearbeitet wird (also zB von 12 Std Bereitschaft 8 Std tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig anfallen). Aber: bei Ärzten sieht das bestimmt anders aus und der Beruf an sich lässt sich eben nicht so in Regeln pressen, wie zB die WE-Bereitschaftdienste eines Hausmeisters oä. Dementsprechend gibt es da sicher auch andere Regelungen/Arbeitszeit-Gesetze?, die das og ganz anders auslegen. Spontan würde ich sonst auch sagen, das die Forderungen des AG nicht mit den Gesetzen zur TZ in EZ vereinbar sind.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...