Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / Rufdienste

Frage: Elterngeld / Rufdienste

Sonja9

Beitrag melden

Hallo, Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen zu helfen. Ich bin wirklich sehr dankbar dafür. Und jetzt bin ich schwanger und plane nach Geburt des Kindes acht Monate zu Hause zu bleiben. Danach möchte ich gerne mit 32 Wochenstunden in Elternzeit wieder einsteigen. Vorher hatte ich eine Vollzeitstelle als Ärztin. Bislang habe ich 42 Wochenstunden gearbeitet *plus* die Dienste. Pro Monat sind es ungefähr 8 Rufdienste, die ich von zu Hause aus erledigen kann. Die Inanspruchnahme ist hoch, meist sind es 1-3 Stunden pro Dienst, die ich noch in der Klinik arbeite plus weitere Anrufe, die ich dann am Telefon erledige. Sollte der Dienst auf ein Wochenende fallen, arbeite ich gerne auch mal 8 Stunden am Stück plus weitere Anrufe. Im Durchschnitt komme ich so auf über 50 Wochenstunden reine Arbeitszeit in der Klinik (also ohne Bereitschaft). Mir wurde von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich weiterhin zusätzlich zu den 32 Wochenstunden Rufdienste erledigen muss. Das bedeutet, dass ich in Realität dann weiterhin über 40 Wochenstunden in der Klinik arbeiten würde. Ist das mit der Elternzeit vereinbar? Über Ihre Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zu den 32 Std zählen die normalen Arbeitszeiten plus die aktiven Zeiten der Rufbereitschaft. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Bereitschaft an sich wäre kein Problem, die werden laut Elternzeitgesetz nicht berücksichtigt. Zitat: "Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit, die gem. Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit gelten (z.B. Zeiten einer Rufbereitschaft), werden nicht als Arbeitsstunden berücksichtigt." Wenn du aber tatsächlich während der Bereitschaft aktiv eingesetzt wirst, gilt es im Elternzeitgesetz wieder als Arbeitszeit und du würdest die erlaubten 32h/Woche überschreiten. Also nein, du darfst nicht mehr als die 32 Stunden pro Woche aktiv arbeiten. Du müsstest also grundsätzlich weniger als 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, damit du zusätzlich noch aktiv die Rufdienste abarbeiten dürfest.


cube

Beitrag melden

Unter normalen Umständen wäre Rufbereitschaft eine Zeit, in der ich den Aufenthaltsort frei wählen kann und lediglich dafür Sorge zu tragen habe, meinen Arbeitsort bei Bedarf schnell erreichen zu können. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, bei dem der Ort vorgegeben werden kann - wie eben zB die Anwesenheit im KH während dieses Dienstes. Rufbereitschaft wird idR mit einer Pauschale vergütet. Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes wird idR in einem Zusatzvertrag geregelt und ebenfalls nicht wie die "normale" Arbeitszeit vergütet, da Bereitschaftsdienst eigentlich auch nicht beinhaltet, dass in dieser Zeit hauptsächlich gearbeitet wird (also zB von 12 Std Bereitschaft 8 Std tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig anfallen). Aber: bei Ärzten sieht das bestimmt anders aus und der Beruf an sich lässt sich eben nicht so in Regeln pressen, wie zB die WE-Bereitschaftdienste eines Hausmeisters oä. Dementsprechend gibt es da sicher auch andere Regelungen/Arbeitszeit-Gesetze?, die das og ganz anders auslegen. Spontan würde ich sonst auch sagen, das die Forderungen des AG nicht mit den Gesetzen zur TZ in EZ vereinbar sind.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...