Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / Rufdienste

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld / Rufdienste

Sonja9

Beitrag melden

Hallo, Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen zu helfen. Ich bin wirklich sehr dankbar dafür. Und jetzt bin ich schwanger und plane nach Geburt des Kindes acht Monate zu Hause zu bleiben. Danach möchte ich gerne mit 32 Wochenstunden in Elternzeit wieder einsteigen. Vorher hatte ich eine Vollzeitstelle als Ärztin. Bislang habe ich 42 Wochenstunden gearbeitet *plus* die Dienste. Pro Monat sind es ungefähr 8 Rufdienste, die ich von zu Hause aus erledigen kann. Die Inanspruchnahme ist hoch, meist sind es 1-3 Stunden pro Dienst, die ich noch in der Klinik arbeite plus weitere Anrufe, die ich dann am Telefon erledige. Sollte der Dienst auf ein Wochenende fallen, arbeite ich gerne auch mal 8 Stunden am Stück plus weitere Anrufe. Im Durchschnitt komme ich so auf über 50 Wochenstunden reine Arbeitszeit in der Klinik (also ohne Bereitschaft). Mir wurde von meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich weiterhin zusätzlich zu den 32 Wochenstunden Rufdienste erledigen muss. Das bedeutet, dass ich in Realität dann weiterhin über 40 Wochenstunden in der Klinik arbeiten würde. Ist das mit der Elternzeit vereinbar? Über Ihre Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zu den 32 Std zählen die normalen Arbeitszeiten plus die aktiven Zeiten der Rufbereitschaft. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Bereitschaft an sich wäre kein Problem, die werden laut Elternzeitgesetz nicht berücksichtigt. Zitat: "Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit, die gem. Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit gelten (z.B. Zeiten einer Rufbereitschaft), werden nicht als Arbeitsstunden berücksichtigt." Wenn du aber tatsächlich während der Bereitschaft aktiv eingesetzt wirst, gilt es im Elternzeitgesetz wieder als Arbeitszeit und du würdest die erlaubten 32h/Woche überschreiten. Also nein, du darfst nicht mehr als die 32 Stunden pro Woche aktiv arbeiten. Du müsstest also grundsätzlich weniger als 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, damit du zusätzlich noch aktiv die Rufdienste abarbeiten dürfest.


cube

Beitrag melden

Unter normalen Umständen wäre Rufbereitschaft eine Zeit, in der ich den Aufenthaltsort frei wählen kann und lediglich dafür Sorge zu tragen habe, meinen Arbeitsort bei Bedarf schnell erreichen zu können. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, bei dem der Ort vorgegeben werden kann - wie eben zB die Anwesenheit im KH während dieses Dienstes. Rufbereitschaft wird idR mit einer Pauschale vergütet. Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes wird idR in einem Zusatzvertrag geregelt und ebenfalls nicht wie die "normale" Arbeitszeit vergütet, da Bereitschaftsdienst eigentlich auch nicht beinhaltet, dass in dieser Zeit hauptsächlich gearbeitet wird (also zB von 12 Std Bereitschaft 8 Std tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig anfallen). Aber: bei Ärzten sieht das bestimmt anders aus und der Beruf an sich lässt sich eben nicht so in Regeln pressen, wie zB die WE-Bereitschaftdienste eines Hausmeisters oä. Dementsprechend gibt es da sicher auch andere Regelungen/Arbeitszeit-Gesetze?, die das og ganz anders auslegen. Spontan würde ich sonst auch sagen, das die Forderungen des AG nicht mit den Gesetzen zur TZ in EZ vereinbar sind.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...