Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus

Frage: Elterngeld Plus

Tessi86

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Hallo, wir haben Elterngeld Plus beantragt und uns die Option mit den Partnerschaftsbonus offen gehalten. Aktuell beziehe ich 11 Monate Elterngeld Plus. Kann mein Mann dann den 12.-14. Monat den Partnerschaftsbonus erhalten? Auch wenn ich in der Zeit zu Hause bin? und wenn ja, wird das die zwei monste dann in basiselterngeld umgewandelt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werfen hier etwas durcheinander. Er kann auch mind 2 Lebensmonate nehmen u EG/ EG-Plus für gleichzeitig am Stück 4 Monate bekommen. Wenn dann beide mind 4 Mo zwischen 25 - 30 Std arbeiten, können beide noch Bonusmonate in Anspruch nehmen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Verstehe es grad nicht Unten schreibst du, dass du EG plus bis nov 20 beziehst In den Partnerschaftsmonaten muss jedes Elternteil zw 25 und 30 std in der Woche arbeiten. Wenn dein Mann jetzt für den 12./13. Lebensmonat Elternzeit und auch Elterngeld beziehen möchte, seit ihr spät dran. Anmeldung Elternzeit beim AG 7 Wochen vorher


Tessi86

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ich weiss, es ist ein richtiges kuddelmuddel geworden, weil ich die Monate total durcheinander gebracht habe aber erstmal danke für deine Antworten! man merkt auch dass ich keine Ahnung habe... weil ich meinte eigentlich partnerschsftsmonate, nicht partnerschaftsbonus... der Arbeitgeber ist da sehr kulant, und mein Mann würde in teilzeit weiter arbeiten. wenn das jetzt bei der elterngedlstelle nicht zu knapp wird. frage mich nur, ob dann 12.-14. monat basiselterngeld wird


Mitglied inaktiv

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Bei Geburtstag im Nov 18 ist es doch schon der 12. Lebensmonat


Tessi86

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also sowieso nicht mehr möglich wahrscheinlich... schade


Mitglied inaktiv

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Wenn er Teilzeit arbeiten will, ist EG plus eh besser... Höherer Freibetrag


Tessi86

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ist es auch möglich nur einen partnermonat zu nehmen? den 13. oder 14. monat? total ärgerlich dass wir das verpasst haben?


Mitglied inaktiv

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Für Elterngeld sind 2 monate nötig....


Tessi86

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heisst also 13. und 14. Lebensmonat würde auch gehen oder ? hab gelesen dass man fas 3 Monate rückwirkend beantragen kann


luvi

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Hallo, Er muss 2 Monate mindestens Elternzeit nehmen um Elterngeld beziehen zu können. Elterngeld kann man auch noch 3 Monate rückwirkend beantragen. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Am besten wendet ihr euch an die Elterngeldstelle.ihr seid sehr kurzfristig dran.


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