Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld Plus

Tessi86

Beitrag melden

Hallo, wir haben Elterngeld Plus beantragt und uns die Option mit den Partnerschaftsbonus offen gehalten. Aktuell beziehe ich 11 Monate Elterngeld Plus. Kann mein Mann dann den 12.-14. Monat den Partnerschaftsbonus erhalten? Auch wenn ich in der Zeit zu Hause bin? und wenn ja, wird das die zwei monste dann in basiselterngeld umgewandelt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie werfen hier etwas durcheinander. Er kann auch mind 2 Lebensmonate nehmen u EG/ EG-Plus für gleichzeitig am Stück 4 Monate bekommen. Wenn dann beide mind 4 Mo zwischen 25 - 30 Std arbeiten, können beide noch Bonusmonate in Anspruch nehmen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verstehe es grad nicht Unten schreibst du, dass du EG plus bis nov 20 beziehst In den Partnerschaftsmonaten muss jedes Elternteil zw 25 und 30 std in der Woche arbeiten. Wenn dein Mann jetzt für den 12./13. Lebensmonat Elternzeit und auch Elterngeld beziehen möchte, seit ihr spät dran. Anmeldung Elternzeit beim AG 7 Wochen vorher


Tessi86

Beitrag melden

ich weiss, es ist ein richtiges kuddelmuddel geworden, weil ich die Monate total durcheinander gebracht habe aber erstmal danke für deine Antworten! man merkt auch dass ich keine Ahnung habe... weil ich meinte eigentlich partnerschsftsmonate, nicht partnerschaftsbonus... der Arbeitgeber ist da sehr kulant, und mein Mann würde in teilzeit weiter arbeiten. wenn das jetzt bei der elterngedlstelle nicht zu knapp wird. frage mich nur, ob dann 12.-14. monat basiselterngeld wird


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bei Geburtstag im Nov 18 ist es doch schon der 12. Lebensmonat


Tessi86

Beitrag melden

also sowieso nicht mehr möglich wahrscheinlich... schade


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn er Teilzeit arbeiten will, ist EG plus eh besser... Höherer Freibetrag


Tessi86

Beitrag melden

ist es auch möglich nur einen partnermonat zu nehmen? den 13. oder 14. monat? total ärgerlich dass wir das verpasst haben?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Für Elterngeld sind 2 monate nötig....


Tessi86

Beitrag melden

heisst also 13. und 14. Lebensmonat würde auch gehen oder ? hab gelesen dass man fas 3 Monate rückwirkend beantragen kann


luvi

Beitrag melden

Hallo, Er muss 2 Monate mindestens Elternzeit nehmen um Elterngeld beziehen zu können. Elterngeld kann man auch noch 3 Monate rückwirkend beantragen. LG luvi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Am besten wendet ihr euch an die Elterngeldstelle.ihr seid sehr kurzfristig dran.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...