Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich konstruiere ein Fallbeispiel für meine Frage: Ein Elternpaar bekommt zwei Kinder im Abstand von 24 Monaten (erster ET nach 01.07.2015). Für das erste Kind erhält ein Elternteil für 24 Monate Elterngeld Plus ohne Zuverdienst, bemessen am Nettoverdienst vor dem ET. Für das zweite Kind wird nun ebenfalls Elterngeld beantragt. Welcher Zeitabschnitt bleibt beim Bemessungszeitraum nun unberücksichtigt? 12 Monate Elterngeldbezugszeit (wie bei bisheriger Elterngeldregelung) --> 12 Monate ohne Zuverdienst im Bemessungszeitraum, oder 24 Monate Elterngeldbezugszeit (Dauer der Auszahlung von Elterngeld Plus) --> derselbe Bemessungszeitraum wie beim ersten Kind? Vielen Dank, Martin W. aus München
Hallo, das Gesetz soll ja ab 1.1.2015 gelten.Leider ist es weder auf der offiziellen Seite der Gesetzessammlungen der Bundesregierung zu finden, noch beim bmfsfj.de. Man findet nur folgendes:http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/928/erl/4.pdf?__blob=publicationFile&v=1 In allen offiziellen Ausführungen ist dabei nicht die Rede von einer Änderung des Bemessungszeitraums. Nach meinem Kenntnisstand bleibt das so wie es jetzt ist. Liebe Grüße, NB
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