Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Plus und TZ

Frage: Elterngeld Plus und TZ

Autunno

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe es nirgendwo explizit so formuliert gesehen, deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten können: Ist es richtig, dass das Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus als einzige Bemessungsgrundlage für den jeweiligen Monat zur Berechnung des Elterngeldes eines Folgekindes herangezogen wird (, wenn sich diese in den vorangehenden 12 Monaten der Folgegeburt befindet)? Ist das bei Bezug von Elterngeld (ohne Plus) mit Teilzeitstelle genauso? In kurz: Werden ohne Teilzeit die Elterngeldmonate (egal, ob Plus oder nicht) ausgeklammert und damit das meist höhere Gehalt vor der ersten Schwangerschaft für die Folgeberechnung verwendet? Wird mit Teilzeit nur das Nettogehalt der Teilzeit der Elterngeldmonate für die Folgeberechnung verwendet, also keine Ausklammerung der Monate? Vielen herzlichen Dank für eine Klarstellung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, man wird es andersrum angehen. Man nimmt die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Dann klammert man zunächst die Monate mit Mutterschaftsgeld aus. Und dann klammert man die Monate aus, in denen, bis zum 4. Lebensmonat des Kindes, Elterngeld bezogen worden ist. Ob Sie arbeiten oder nicht spielt dabei keine Rolle. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es wird bei EG (egal ob mit oder ohne Plus) das Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz des 2. Kindes genommen. Wurde da nur TZ gearbeitet, wird auch nur das TZ Einkommen angerechnet. Wurde gar nicht gearbeitet, wird das Einkommen mit 0 angesetzt und man bekommt nur Mindestsatz. Ausgeklammert werden nur die Basismonate EG vom 1. Kind und Mutterschutzfristen. Wenn die Frau die übliche 12+2 Teilung gemacht hat, werden also die Monate bis zum 1. Geburtstag ausgeklammert. Einkommenstechnisch ist für das EG TZ besser, da hat man ein Einkommen, das angerechnet werden kann. LG Lilly


Autunno

Beitrag melden

Hallo Lilly, Danke für Deine Antwort. Genau um die Bezugsmonate von Elterngeld für Kind 1 geht es mir, wenn diese in den Bemessungszeitraum von Kind 2 fallen. Wenn ich während diesen Teilzeit arbeiten würde, würden sie dann dennoch für Kind2 ausgeklammert werden, wenn welche davon innerhalb der 12 Monate vor der Geburt von Kind2 liegen? Oder würde das Teilzeitgehalt, das zusätzlich zum Elterngeld während dieser Zeit zugeflossen wäre als alleinige Bemessungsgrundlage herangezogen werden, weil z.B. dadurch eine Ausklammerung nicht mehr möglich ist? Wenn ja,wäre Teilzeit für die Bezugsmonate von Kind 1 für die Höhe des Elterngeldes von Kind2 ungünstiger, da ich vor der ersten Geburt Vollzeit arbeite und damit mehr Lohn habe, als wenn ich nur in Teilzeit arbeite. LG Isa


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bitte gib mal genau an weche LM du welches Elterngeld bekommen und wann du davon TZ gearbeitet hast. In Par. 2b steht: bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person 1. im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, 2. während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 oder § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt werden durfte oder Mutterschaftsgeld nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat Demnach sollten auch Monate in denen reguläres EG bezogen und TZ gearbeitet wurde, ausgeklammert werden. LG Lilly


Autunno

Beitrag melden

Liebe Lilly, Du verstehst leider meine Frage nicht. Mir ist klar wie "normale" Monate berücksichtigt werden. Es geht mir um Elterngeldmonate, in denen Teilzeit gearbeitet wurde und ob diese weiterhin den Ausklammerungstatbestand erfüllen. Dennoch Danke für Deine Mühe. Ich warte, ob sich Frau Bader dazu meldet. LG Isa


Autunno

Beitrag melden

Upps, liebe Lilly, Ich bin gerade nochmal hier reingerutscht und habe zuerst aus Versehen deine erste Antwort als letzte Antwort gelesen. Das tut mir leid.Es ist einfach zu spät für mich. Vielen Dank für Deine Mühe. Ich bin gerade schwanger mit dem ersten Kind und würde gerne am Ende der Elternzeit, aber noch während dieser, mit TZ wieder in meinen Job einsteigen. Also, ich plane noch und möchte mich deshalb gerne vorab informieren., bevor es soweit ist und bevor ich wieder schwanger werde. Das ist alles also noch Theorie, die ich aber bald in die Praxis umsetzen werde und ich wüsste gerne vorher Bescheid ;).Genau das hatte ich auch gefunden. In irgendeiner Broschüre vom BMFSFJ fand ich dann eine Aussage, dass das Teilzeitgehalt herangezogen werden würde. Seitdem mache ich mir Gedanken, weil ich keine Gesetzesstelle gefunden habe, die genau dies behandelt. Und es gibt ja immer so viele Ausnahmen, die teilweise auch in Richtlinien usw. stehen... Bin da selbst beruflich in einem anderen Bereich vorgeschädigt. LG Isa


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...

Sehr geehrte Frau Bader,  wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten.    Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht.   Unser Sohn ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...