lucas229
Guten Morgen :) Erstmal ein paar Fakten zu mir. VZ Beschäftigung + 450€ Job (aufgrund von Corona BV im Minijob) Werden beide Gehälter bei der Berechnung zum Elterngeld berücksichtigt (bekomme durch das BV im Minijob weiterhin circa 400€) ? Muss ich bei beiden Arbeitgebern Elternzeit beantragen? (Möchte 2 Jahre in EZ gehen) Mein Arbeitgeber im Hauptjob möchte mich in der Elternzeit auf Minijob Basis weiter beschäftigen, wird dies dann auf das Elterngeld Plus angerechnet? Ich hoffe, ich habe meine Fragen verständlich erklärt.. Vielen Dank schon vorab. LG
Hallo, 1. Ja, beide Löhne werden berücksichtigt. 2. Ja, wenn Sie bei beiden EZ nehmen wollen 3. Ja, TZ-Lohn wird auf das EG-Plus angerechnet Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja alles an Einkommen zählt zum Elterngeld. Wenn du im Mini job nicht arbeiten willst musst du dort auch Elternzeit beantragen. Das Gehalt vom minijob während des Bezugs von Elterngeld musst du angeben und wird evtl angerechnet
lucas229
Zu 3: Auch ein 450€ Job wird angerechnet? Wo ist dann für mich der Vorteil, Elterngeld auf 2 Jahre ausbezahlt zu bekommen? LG
Mitglied inaktiv
EG plus.... Ist jeder Monat das halbe Elterngeld und das doppelt solange. Bei EG plus wird weniger angerechnet. Jeden € muss man angeben und wird angerechnet
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