HeikeR80
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Unser Sohn wurde im Nov. 2017 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und beziehe aktuell Elterngeld plus noch bis Juni 2019 (ich habe 2 Monate Basiselterngeld bezogen und dann gewechselt wegen der schlechten Betreuungssituation. Nun bin ich wieder schwanger. ET ist im September 2019. Ich habe zwischendurch ein paar Monatr auf 450 € Basis bei meinem AG gearbeitet. Wie berechnet sich das Elterngeld. Habe ich tatsächlich nur Anspruch auf die 300 € Basiselterngeld oder wird ein Teil des Einkommens vor der Geburt meines Sohnes noch mit berücksichtigt. Habe dazu verschiedene Informationen gelesen und bin entsprechend verwirrt. Daher wäre ich Ihnen für eine Aufklärung/Info sehr dankbar. Herzlichen Dank vorab für Ihre Mühe.
Hallo, es zählt das Einkommne der letzten 12 Mo vor der Geburt, auch vom Minijob. Sie können die ersten 14 Lebensmonate von K1 ausklammern, aber das macht bei Ihnen ja wenig aus. Und Sie bekommen den Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB
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