Mitglied inaktiv
Hallo, unser Sohn wurde am 24.11.10 geboren. Mein Mann und ich beantragen beide Elterngeld (Mann 2 Monate, ich 12 Monate). Wir haben auf dem Dach unseres Hauses eine Photovoltaik-Anlage und daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Müssen diese Einkünfte beim Antrag auf Elterngeld angegeben werden? Wie wirken sich diese Einkünfte auf das Elterngeld aus nichtselbständiger Arbeit aus? Bzw. ergeben sich dadurch überhaupt Auswirkungen? Vielen Dank für Ihre Antwort. MFG K. B.
Hallo, ja, es werden alle Einkünfte addiert. Wenn Ihnen das Haus je hälftig gehört werden die Einkünfte auch hälftig gerechnet. Rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Seid Ihr wirklioch beide Betreiber der Anlage? Oftmals wird nur ein Ehepratner bei der Anmeldung angegeben. Klär das mal... Viele Grüße Désirée BTW: "Einkünfte" kann man durch erhöhte Abschreibungen bei einer PV in den ersten Jahren auch sehr niedrig halten!
Mitglied inaktiv
@ Frau Bader-Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Elterngeldrechner nicht anwendbar ist, da in aller Regel ja ein nichtselbstständiges Einkommen vorhanden ist und auch durch die Elternzeit ausfallen wird. Gleichzeitig ist aber eine Photovoltaikanlage vorhanden, welche ja ein selbstständiges Einkommen darstellt. In Fällen von gemischten Einkommensarten ist der Elterngeldrechner nicht anwendbar! Nach meinen bisherigen Recherchen (ich werde aber nochmals bei einer entsprechenden Stelle, bei uns in Baden-Württemberg die L-Bank nachfragen) dürfte der Betrieb und die weiterlaufenden Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage keine negativen Folgen auf das Elterngeld haben, denn diese Einkünfte sind ja nicht an eine tatsächliche Tätigkeit, welche nun auf Grund des Kindes ausfällt, gebunden.
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