Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld ohne private KV als Grenzgänger wie ist dies möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld ohne private KV als Grenzgänger wie ist dies möglich?

goldi007

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Guten Tag, ich hätte eine Frage und benötige Ihre Hilfe. Meine Frau arbeitet in Basel und ist Grenzgänger, wir wohnen in Deutschland. Meine Frau ist aus diesem Grund bei der AXA als Grenzgänger versichert. Wir erwarten im März unser 2 Baby. Dass wir in Deutschland das Elterngeld bekommen ist klar, nur stellt sich die Frage wie es mit den Kosten der KV aussieht. Gibt es hier eine gute Lösung da der AG kein Anteil bezahlt meine Frau 400 EUR mtl. Wenn meine Frau kündigt bei der Firma kommt sie dann automatisch in die kostenlose Familienversicherung? Verliert meine Frau dann den Ansprich auf 4 Monate Gehaltsbezahlung der Schweizer Firma nach der Geburt. Oder ist erst nach 4 Monaten eine Kündigung sinnvoll? oder ist es besser wenn der AG Sie kündigt? Wir sieht es nach dem Eltengerld nach 12 Monaten aus, wenn meine Frau gekündigt wurde bzw kündigt, bezahlt die Schweiz ein Arebitslosengeld oder wird das ALG von Deutschland bezahlt oder gibt es nach der Elternzeit von 12 Monaten kein Arebitslosengeld mehr? Leider finden wir online niergends genau zu unserer Situation eine Anwort. Meine Frau weis auch noch nicht ob sie weiter in der Schweiz nach 6 oder 12 Monaten nach der Geburtarbeiten wird. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leben und arbeiten die Eltern in unterschiedlichen Ländern innerhalb der EU, des E W R und der Schweiz, zum Beispiel Grenzgänger, ist für die Familienleistungen vorrangig das Beschäftigungsland zuständig. Deshalb sehe ich es gar nicht als klar an, dass Sie in D EG bekommen. Und davon hängt auch die KK-Frage ab Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Infos zur Schweiz: Kein Arbeitslosengeld wenn nicht Wohnhaft in der Schweiz. https://www.ch.ch/de/auslandischen-arbeitnehmenden-arbeitslosigkeit/ Mutterschaftsentschädigung, https://www.ch.ch/de/mutterschaftsurlaub/ https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentschädigung-EO-MSE/Mutterschaftsentschädigung Allgemeine Infos Arbeit/ Wirtschaft: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/82.html


armadilla

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Die KV fürs Baby ist ja nicht so wahnsinnig teuer, dass man deswegen kündigen müsste, um in die deutsche Familienversicherung zu kommen. Bei mir sind das um die 100 CHF. Würde ich lieber so machen, Job noch behalten und in den 4Monaten des bezahlten Mutterschutzes in Ruhe entscheiden.


armadilla

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Ah sorry lese gerade dass das keine CH Versicherung ist, sondern für Grenzgänger, dann sieht’s evtl doch anders aus.


goldi007

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Hallo Frau Bader, beide Eltern und auch das Kind wohnen in Deutschland. Ich hoffe sie können meine Frage beantworten, leider finde ich niemand der diese Frage antworten kann:(


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