goldi007
Guten Tag, ich hätte eine Frage und benötige Ihre Hilfe. Meine Frau arbeitet in Basel und ist Grenzgänger, wir wohnen in Deutschland. Meine Frau ist aus diesem Grund bei der AXA als Grenzgänger versichert. Wir erwarten im März unser 2 Baby. Dass wir in Deutschland das Elterngeld bekommen ist klar, nur stellt sich die Frage wie es mit den Kosten der KV aussieht. Gibt es hier eine gute Lösung da der AG kein Anteil bezahlt meine Frau 400 EUR mtl. Wenn meine Frau kündigt bei der Firma kommt sie dann automatisch in die kostenlose Familienversicherung? Verliert meine Frau dann den Ansprich auf 4 Monate Gehaltsbezahlung der Schweizer Firma nach der Geburt. Oder ist erst nach 4 Monaten eine Kündigung sinnvoll? oder ist es besser wenn der AG Sie kündigt? Wir sieht es nach dem Eltengerld nach 12 Monaten aus, wenn meine Frau gekündigt wurde bzw kündigt, bezahlt die Schweiz ein Arebitslosengeld oder wird das ALG von Deutschland bezahlt oder gibt es nach der Elternzeit von 12 Monaten kein Arebitslosengeld mehr? Leider finden wir online niergends genau zu unserer Situation eine Anwort. Meine Frau weis auch noch nicht ob sie weiter in der Schweiz nach 6 oder 12 Monaten nach der Geburtarbeiten wird. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht, vielen Dank
Hallo, leben und arbeiten die Eltern in unterschiedlichen Ländern innerhalb der EU, des E W R und der Schweiz, zum Beispiel Grenzgänger, ist für die Familienleistungen vorrangig das Beschäftigungsland zuständig. Deshalb sehe ich es gar nicht als klar an, dass Sie in D EG bekommen. Und davon hängt auch die KK-Frage ab Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Infos zur Schweiz: Kein Arbeitslosengeld wenn nicht Wohnhaft in der Schweiz. https://www.ch.ch/de/auslandischen-arbeitnehmenden-arbeitslosigkeit/ Mutterschaftsentschädigung, https://www.ch.ch/de/mutterschaftsurlaub/ https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentschädigung-EO-MSE/Mutterschaftsentschädigung Allgemeine Infos Arbeit/ Wirtschaft: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/82.html
armadilla
Die KV fürs Baby ist ja nicht so wahnsinnig teuer, dass man deswegen kündigen müsste, um in die deutsche Familienversicherung zu kommen. Bei mir sind das um die 100 CHF. Würde ich lieber so machen, Job noch behalten und in den 4Monaten des bezahlten Mutterschutzes in Ruhe entscheiden.
armadilla
Ah sorry lese gerade dass das keine CH Versicherung ist, sondern für Grenzgänger, dann sieht’s evtl doch anders aus.
goldi007
Hallo Frau Bader, beide Eltern und auch das Kind wohnen in Deutschland. Ich hoffe sie können meine Frage beantworten, leider finde ich niemand der diese Frage antworten kann:(
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine Freundin und ich haben einen kleinen Sohn bekommen. Sie ist seit Okt 2015 wegen eines Fussbruches krank geschrieben und erhält seitdem Krankentagegeld von ihrer privaten Krankenkasse. Unser Sohn ist im Okt 2016 geboren worden und dafür bekommt sie Elterngeld. Nun rechnet ihre Krankenkasse aber das Elterngeld (300€ Mindests ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?