Daniela02
Guten Tag! Ich hatte ursprünglich 2 Jahre Elternzeit und Elterngeld Plus beantragt, mein Mann 2 Monate. Nun würde ich aufgrund eines guten Jobangebots schon nach 1 Jahr wieder einsteigen. Meine nicht genutzten Monate würde ich auf meinen Mann übertragen, der dann 1 Jahr zu Hause bleiben würde und Hausmann wäre. Da die neue Stelle mit einem Arbeitgeberwechsel und einem Umzug 500km weg verbunden ist, würde mein Mann nicht mehr an seiner alten Stelle arbeiten können. Nun meine Frage: Macht es mehr Sinn, wenn mein Mann bei seinem Arbeitgeber Elternzeit beantragt für das Jahr und nach dem Jahr kündigt oder wenn er direkt kündigt und im Folgemonat mit dem Bezug des Elterngeldes startet? Sprich: Sind irgendwelche Leistungen an ein Arbeitsverhältnis geknüpft? Soweit ich mich informiert habe, würde es für die Rentenversicherung keine Rolle spielen, da die Kindererziehungszeit so oder so angerechnet würde und in der Krankenversicherung könnte er ja über mich in die Familienversicherung aufgenommen werden. Das Elterngeld wird ja auch unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis ausgezahlt, korrekt? Gibt es sonst etwas zu bedenken? Vielen Dank und viele Grüße! Daniela
Hallo, Sie haben das EG komplett in der EG-Plus Variante beantragt? Dann können Sie jetzt beantragen, dass der Rest auf einmal ausgezahlt wird. Wenn Sie die Basis-Variante gewählt haben, ist es aufgebraucht. Er sollte besser erst zum Ende der EZ kündigen. Liebe Grüße NB
Felica
Besser er meldet EZ und kündigt erst zum Ende der EZ, das wäre wenn er auf den Tag genau kündigt an dem seine EZ endet 3 Monate vorher. Zu jedem anderen Zeitpunkt gelten seine vertraglichen Fristen. Ohne AG hat er keinen Anspruch auf EZ, das kann ein Problem werden wenn er dann im Anschluss an das EG nichts neues findet. mein Rat wäre also, er soll direkt 2 Jahre EZ einreichen. Auch wenn er nur ein Jahr EG bekommt bzw ein Jahr daheim bleiben will. Er kann dann, mit Zustimmung seines AG, innerhalb der EZ auch in TZ arbeiten sobald das EG durch ist ohne das es dort zu Kürzungen kommt. So wäre er über das EG hinaus krankenversichert. Und wer weiß, evtl zieht ihr ja doch wieder zurück weil die neue Stelle doch nichts ist, dann hat er hier noch einen Job.
sternenfee75
Falls ich keinen Denkfehler habe gerade, ist euer Elterngeld doch aufgebraucht, du 1 Jahr, er 2 Monate.
Mitglied inaktiv
Ist euer Kind schon geboren, weil ein Jahr schon rum ist. Dann hat doch dein Mann bei seinem AG schon die Elternzeit gemeldet (wegen der 2 Monate) ... Dann braucht sowieso die Zustimmung, weil ja seine erste Meldung über die ersten 2 Jahre ging
Daniela02
Unser Kind ist im Frühjahr geboren, ich habe aber Elterngeld Plus beantragt, deshalb sind noch Monate übrig. Aber ja, ein Problem ist genau das: Wir bräuchten die Zustimmung des Arbeitgebers, weil mein Mann seine Elternzeit ja im Frühjahr eigentlich schon eingereicht hat und diese nun nachträglich ändern möchte. Für den Fall, dass der AG eben nicht zustimmt, bliebe nur die Kündigung.
luvi
Hallo, Geht es dir um Elterngeld oder Elternzeit? So einfach kannst du deinem Mann die Elterngeld-Monate nicht übertragen. Du lässt dir ja momentan nur den halben Betrag auszahlen, im 2. Jahr erhältst du die andere Hälfte. Auf die zweite Hälfte des Auszählung Betrags hast nur du Anspruch nicht dein Mann. Wie viele Monate habt ihr schon verbraucht? Dein Mann 2, und du? Wenn dein Mann im 2.Lebensjahr Elterngeld beziehen soll, müsste er im 1. Lebensjahr Elterngeld plus beziehen. Ich hoffe, ich habe deine Planung auch richtig verstanden. Bitte korrigiert mich, wenn ich was falsch verstanden habe. LG luvi
Daniela02
Es geht mir darum, ob und ggf. welchen Unterschied es macht, ob mein Mann direkt kündigt oder (mit Zustimmen des AG) seine Elternzeit im 2. Lebensjahr verlängert und danach kündigt. Ich habe bisher 8 Monate Elterngeld Plus genutzt, mein Mann 1 Basiselterngeld-Monat (der 2. Monat war ursprünglich für den 14. Lebensmonat geplant). Wieso sollte ich ihm die Monate nicht übertragen können? Die Monate lassen sich ja unter den Partnern relativ frei aufteilen. Oder hab ich jetzt einen Denkfehler..?
Felica
Ihr müsst halt die Monate bei der Kasse ändern lassen. Du beendest dein EG, dein Mann nutzt das was noch übrig ist. Sofern der AG bei der EZ zustimmt. 2 Jahre hättest du aber nicht bekommen, da die Monate mit mutterschutz nicht gesplittet werden können. Wären also für dich längstens 22 monate gewesen. Für die Zeit des mutterschutzes werden dir basismonate gerechnet, den monat den dein Mann genutzt hat ist auch weg. Heisst von den 14 Monaten waren so schon 3 weg, plus das was du nun an EG plus genutzt hast. Wenn wir das auf ein Jahr rechnen, also oben drauf 10 EG plus bzw 5 Basis, blieben noch 6 Monate basis oder 12 Monate EG plus. Wende dich am besten zeitnah an die EG-Kasse damit die beim ändern helfen können. Das dauert auch alles
Mitglied inaktiv
Ihr müsst doch sowieso klaren, ob dein Mann überhaupt Elternzeit beanspruchen kann bei seinem AG. Wenn ja würde ich zum Ende hin kündigen und parallel am neuen Ort was suchen. Kinderbetreuung sichern. Mit der EG stelle müsst ihr auch sprechen. Ihr habt schon 3 Basis Monat EG verbraucht, weil die Monate mit deinem Mutterschutz nicht gesplittet werden können. Plus der Monat von deinem Mann. Einfach so deinen Anspruch auf deinen Mann übertragen geht nicht.
Daniela02
Ja sicher, mit der EG-Stelle habe ich schon gesprochen. Mir ist klar, dass die Mutterschutz-Monate als Basismonate zählen, von daher ist es korrekt, dass mein Mann noch max. 12 Monate als Plusmonate hätte. Die Variante mit Elternzeit wäre sicher die bessere Lösung, aber da wir da ja auf die Zustimmung des AG angewiesen sind, möchte ich mich eben auch über Alternativen informieren. Deshalb die ganzen Fragen.
Mitglied inaktiv
Sollte der AG nicht zustimmen, muss er kündigen. Das Elterngeld ist nicht daran geknüpft, ob er einen AG hat. Er ist dann halt Hausmann in EG bezug.
luvi
Hallo, Das Problem, das ich sehe ist, dass ihr möglichst bald eine Veränderung der Elterngeld-Monate machen müsst. Elterngeld-Anspruch hat man insgesamt 14 Monate. Ihr könnt die Monate untereinander aufteilen, und dann individuell entscheiden, ob ihr EG-Plus auszahlen lässt, oder den vollen Betrag. Du hast z.B. Anspruch auf10 Basis-Monate, und kannst dir das auf 20 Monate verteilt auszahlen lassen. Du kannst aber nicht machen, dass sich z. B 8 von diesen 20 Teilraten (die eigentlich dir zustehen, da sie die 2. Rate deines Elterngeld es sind) dein Mann im 2. Lebensjahr auszahlen lässt. Wenn er Elterngeld im 2. Lebensjahr des Kindes möchte, muss er die erste Rate bereits innerhalb der ersten 14 Lebensmonate erhalten haben. So zumindest habe ich das verstanden. Deinem Plan habe ich so verstanden, dass die Elterngeld-Zahlung bis zum 1.Geburtstag weiterlaufen soll wie geplant (also du EG plus), und ab dem Geburtstag dein Mann dann Elterngeld-Plus (deine 2. Hälfte) bezieht. Ich habe den Eindruck, du rechnest mit Anspruch auf 24 Monate Elterngeld, die ihr frei verteilen könnt. Vielleicht verstehe ich dich aber falsch. Wegen Elternzeit: Ich würde versuchen, dass dein Mann weitere Elternzeit - Monate beim Arbeitgeber bekommen kann. Vielleicht hat der Arbeitgeber ja nichts dagegen. Nur wenn das nicht möglich ist, würde ich an Stelle deines Mannes kündigen. LG luvi
Daniela02
Hmm, bist du dir da sicher? Also ich hatte das gerade nicht als "Ratenzahlung" verstanden, sondern habe eigentlich angenommen, dass man die Monate ziemlich frei aufteilen kann. Sonst könnte man ja z.B. die Option "im 1. Jahr bleibt die Mutter zu Hause, im 2. Jahr der Vater" gar nicht durchführen. Seitens der EG-Stelle hat man mir auch gesagt, dass ich lediglich eine Änderungsmitteilung stellen müsste, worin ich mitteile, dass ich meinen Bezugszeitraum verkürzen (mit den genauen Daten natürlich) und mein Mann müsste mitteilen, dass er seinen Bezugszeitraum entsprechend verlängert. Also das klang jetzt erstmal "relativ" unkompliziert.
Mitglied inaktiv
Du denkst falsch. Du hast dein Elterngeld auf Basis deines Gehaltes bekommen. 67% als Basis bzw die Hälfte dann doppelte zeit. Dein Mann bekommt sein Elterngeld auf Basis seines Gehaltes Ihr habt aber nur insgesamt nur 14 Monate Elterngeld Anspruch oder ebend 22 Monate wenn egplus Sein Elterngeld muss innerhalb der 14 Monate beginnen, da darf keine lücke.
Daniela02
Ja, das mit dem Gehalt ist mir soweit klar. Er hat ja schon eine (Basis-)Monat direkt nach der Geburt "verbraten" und den 2. Basismonat ursprünglich im 14. Lebensmonat geplant. Jetzt würden wir halt meine "übrigen" Monate an seinen 14. Monat dranhängen, dass da keine Lücke entsteht. Heißt: Ich wäre dann komplett raus aus dem EG-Bezug, da ich verkürzen würde und er würde seinen Bezugszeitraum eben entsprechend verlängern. Das sollte doch gehen, oder?
Mitglied inaktiv
Das müsste gehen aber nur als egplus *entsprechend 6 Basis Monate 12 Monate egplus*
Daniela02
Ja genau, funktioniert nur in der Plusvariante. Sorry, wenn ich mich da undeutlich ausgedrückt habe.
luvi
Hallo, Wie viele Basis-Monate möchtest du insgesamt verbrauchen, wie viele der Vater? Du möchtest 12 Monate Elternzeit nehmen mit Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld-Plus und dein Partner insgesamt 13 Monate Elterngeld beziehen (davon 1 Monat Basis und der Rest EG-Plus). Elternzeit und Elterngeld sind unabhängig voneinander zu betrachten. Jedes Elternteil hat Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Elterngeld gibt es nur für 14 Basis-Monate, bei EG-Plus natürlich länger. Aber die volle Elternzeit (bei 3 Jahren) gibt es nie Elterngeld. LG luvi
Mitglied inaktiv
Luvi... Das Kind ist schon geboren Plan war Mutter 2 Jahre mit egplus Vater 1. und 14. Lebensmonat Basis EG Neuer plan.. Sie beendet mit Monat 12 das EG und er übernimmt ihre restliche Monate
Felica
Leute, warum so kompliziert? Sie hat EG plus beantragt, damit ständen ihr, wegen Mutterschutz bis zu 22 Monate Elterngeld zu. Da der Mann keinen Mutterschutz hat, muss er darauf keine Rücksicht nehmen. Beide zusammen haben Abspruch auf bis zu 14 Monate Basis-EG oder bis zu 24 Monate EG plus, zusätzlich zu Ihrer Mutterschutzzeit. Theoretisch hätte der Mann auch nach ihrem mutterschutz in EG-Bezug gehen können, dann hätte sie für den Mutterschutz 2 Basismonate verbrauch und er könnte 12 Monate Basis nehmen oder eben 24 Monate EG Plus. Also hat sie nach einem Jahr 2 Monate für mutterschutz verbraucht, plus 10 Monate EG plus. Das natürlich nach ihrem Gehalt berechnet wird. Ihr Mann hat bisher ein Monat Basis-EG verbrauch und steigt ab dem 13zen monat mit EG plus ein. Damit bezieht einer von beiden durchgehend EG, vor dem 15ten Lebensmonat. Sein EG wird dann nach seinem Gehalt berechnet. 14 Monate minus 2 Mutterschutz, minus 1 Basismonat, ergeben 11 Monate basis oder 22 Monate EG plus. Davon minus 10 EG plus ergibt Rest von 12 EG plus. Und klar kann sie das EG ändern lassen.
SumSum076
War es nicht mal so, dass im Elterngeldbescheid aufgeschlüsselt war, was wann gezahlt wird? Eine Neu-Aufteilung könnte funktionieren, wenn die Auszahlung so liefe: 1. Monat - MuSchu-Geld 2. Monat - MuSchu-Geld 3. Monat - 1. Elterngeldmonat 50% 4. Monat - 1. Elterngeldmonat 50% (2. Hälfte) 5. Monat - 2. Elterngeldmonat 50% 6. Monat - 2. Elterngeldmonat 50% (2. Hälfte) usw. Denn dann blieben im Lebensmonat 12 ja noch einige Monate zum neuverteilen übrig. Gruß Sabine
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