AnneSachse
Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu Hause bleiben will, nehmen wir dann beide elternzeit oder nur er (da ich ja sowieso im Mutterschutz bin) 2. Wenn ich 12 Monate Elternzeit nehme und mein Mann weitere 3 Monate dranhängen möchte, müssen wir dann beide für die komplette Zeit Elterngeld plus beantragen oder ich Basis er Plus oder wir Basis für 14 Monate und er einen Monat plus? Abschließend wäre noch zu erwähnen, dass jeder von uns seine elternzeit ohne erwebsbringende arbeit verbringen würde. Wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten wäre ich mit dem gesamten papierkram fürs Kind fertig und wirklich beruhigte. Vielen Dank im Voraus. Anne Sachse
Hallo, sie können insgesamt 14 Basis Monate nehmen, davon einen parallel. Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld bezogen haben, werden automatisch Ihnen angerechnet und mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Bei den anderen Monaten können Sie frei verteilen, wenn das Elterngeld bezieht. grundsätzlich kann man sagen, dass es mehr Sinn macht, Basis Elterngeld zu nehmen, wenn man nicht arbeitet und Elterngeld Plus zu beantragen, wenn man arbeitet. Einen Rechner für ihren individuellen Fall finden Sie bei www.bmfsfj.de. Liebe Grüße NB
Ani123
EZ kann jedes Elternteil bis zu 3 Jahre bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. EZ kann zeitgleich genommen werden. Während der EZ kann bis zu 32 Stunden in der Woche gearbeitet werden (kein muss). EZ kann auch nur tageweise genommen werden. Die fristgerechte Meldung ist wichtig (bei unter Kind unter 3 Jahre 7 Wochen vor Beginn, bei Kind über 3 Jahre 13 Wochen vor Beginn). 1) Während des Mutterschutzes läuft automatisch BasisEG. 2) Bei EG sieht es anders aus. Ein Elternteil muss mind. 2 Monate Basis-EG beziehen es zu bekommen. Max. 12 Monate kann es von eine Elternteil bezogen werden. Aus 1 Monat Basis-EG können 2 Monate Egplus gemacht werden. Z. B. können sie vom 1.-12. Monat Basis-Eg beziehen und der KV den 1. Lebensmonat Basis-EG + 13.-14. Lebensmonat EGplus. Er kann auch im 1. Lebensmonat EGplus beziehen + 13.-15. Lebensmonat EGplus. Bedenken Sie, dass sich bei der ersten Meldung für zwei Jahre festgelegt werden muss. Wenn nur ein Jahr EZ gemeldet wird und verlängert werden soll muss der AG zustimmen. Außer es wird nach der EZ mind. 7 Wochen gearbeitet und fristgerecht die neue EZ gemeldet. Wenn 2 Jahre EZ genommen wird und verlängert werden soll geht das ohne Zustimmung des AG.
Neverland
Bei ET Ende Mai empfiehlt es sich dringend 2 Jahre EZ einzureichen. Unabhängig von der Frage EG. Ausser der Vater übernimmt dann zu 100% die Betreuung und Eingewöhnung. Oder es gibt eine andere Lösung für die Betreuungsfrage, wie zB Großeltern. Einrichtungen nehmen meistens neue Kinder erst ab August ab, manchmal wegen ferien auch erst ab September. Rechnet man dann noch ca 3-6 Wochen - durchschnittlich - für die Eingewöhnung, ist man sehr schnell bei Oktober. Wegen Arbeit. Dazu kommt, das die Kinder häufig im ersten Jahr der Betreuung krank werden. Diese Zeiten sind besser zu managen, wenn man nur TZ arbeitet. Dafür bietet sich das 2te Jahr der EZ an.
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