Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld nach Kündigung

mamilein2012

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Hallo Fr. Bader, ich habe im April meinen Sohn bekommen und bin seitdem in Elternzeit. Nun hat mein Mann im Dezember und Januar Elternzeit und ich müßte dann arbeiten gehn. Allerdings habe ich starke Rückenprobleme, sodass ich in der Zeit Urlaub nehme und mich anschließend krank schreiben lassen muss.(AG weiß darüber Bescheid) Da ich noch in der Probezeit bin, gehe ich davon aus das mein AG mich kündigen möchte. Er hat mich jedenfalls zum Gespräch gebeten. (Urlaub bis 09.12. - Gespräch am 10.12.) Nun meine Frage: Sollte mein AG mich wirklich kündigen, wie hoch ist mein Elterngeld für die restlichen drei Monate Elternzeit von Februar bis April. Steht mir dann mein bisheriges Elterngeld zu oder nur noch der Mindestbetrag von 300€??? Und muss ich einen Termin beim AG wahrnehmen, während einer Krankschreibung? Vielen Dank im voraus! Viele Grüße mamilein2012


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich versteh das nicht so ganz. Wieso nehmen Sie Urlaub, wenn Sie krank sind? gehen Sie nach Januar wieder in die Elternzeit und haben das Auto beantragt? Dann sind Sie unkündbar! Ansonsten können Sie, wenn Sie nicht mehr als 30 h in der Woche arbeiten, Ihr Elterngeld weiter erhalten. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Bis wann hast Du Elternzeit beantragt? Elterngeld ind Elternzeit sind ja versch. Dinge. In der Elternzeit darf Dir nicht gekündigt werden. Du darfst ja in der Elternzeit bis zu 30 Std arbeitem.


mamilein2012

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Ich habe Elternzeit beantragt vom 12.04.-11.11.12 und 12.01.-11.04.13. Und dazwischen müßte ich arbeiten. Und da hab ich ja auch keinen Kündigungsschutz.


SumSum076

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Du hast Kündigungsschutz ab 8 Wochen vor Elternzeitbeginn. Gruß Sabine


mamilein2012

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Auch wenn die Elternzeit gesplittet wird? Gilt diese 8-Wochen-Frist vor der zweiten Hälfte? Gelten die nicht nur wegen dem 8-wöchigem Mutterschutz?


mamilein2012

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Also...ich habe elternzeit vom 12.04.12 bis 11.11.12 und vom 12.01.13 bis 12..04.13 beantragt. Kann mein AG mich jetzt in der zweimonatigen Pause (12.11.12.-11.01.13), wo ich arbeiten müsste, kündigen? Wenn ja, steht mir trotzdem ab 12.01.13 (Elternzeit) mein bisheriger Betrag der Elterngeldes zu oder nur noch der Mindestbetrag von 300€? Gruß


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