Hallo Fr. Bader,
ich habe im April meinen Sohn bekommen und bin seitdem in Elternzeit. Nun hat mein Mann im Dezember und Januar Elternzeit und ich müßte dann arbeiten gehn. Allerdings habe ich starke Rückenprobleme, sodass ich in der Zeit Urlaub nehme und mich anschließend krank schreiben lassen muss.(AG weiß darüber Bescheid) Da ich noch in der Probezeit bin, gehe ich davon aus das mein AG mich kündigen möchte. Er hat mich jedenfalls zum Gespräch gebeten. (Urlaub bis 09.12. - Gespräch am 10.12.)
Nun meine Frage: Sollte mein AG mich wirklich kündigen, wie hoch ist mein Elterngeld für die restlichen drei Monate Elternzeit von Februar bis April. Steht mir dann mein bisheriges Elterngeld zu oder nur noch der Mindestbetrag von 300€??? Und muss ich einen Termin beim AG wahrnehmen, während einer Krankschreibung?
Vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
mamilein2012
von
mamilein2012
am 21.11.2012, 15:29
Antwort auf:
Elterngeld nach Kündigung
Hallo,
ich versteh das nicht so ganz.
Wieso nehmen Sie Urlaub, wenn Sie krank sind?
gehen Sie nach Januar wieder in die Elternzeit und haben das Auto beantragt? Dann sind Sie unkündbar! Ansonsten können Sie, wenn Sie nicht mehr als 30 h in der Woche arbeiten, Ihr Elterngeld weiter erhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2012
Antwort auf:
Elterngeld nach Kündigung
Bis wann hast Du Elternzeit beantragt? Elterngeld ind Elternzeit sind ja versch. Dinge. In der Elternzeit darf Dir nicht gekündigt werden. Du darfst ja in der Elternzeit bis zu 30 Std arbeitem.
Mitglied inaktiv - 21.11.2012, 17:55
Antwort auf:
Elterngeld nach Kündigung
Ich habe Elternzeit beantragt vom 12.04.-11.11.12 und 12.01.-11.04.13.
Und dazwischen müßte ich arbeiten. Und da hab ich ja auch keinen Kündigungsschutz.
von
mamilein2012
am 22.11.2012, 13:06
Antwort auf:
Elterngeld nach Kündigung
Du hast Kündigungsschutz ab 8 Wochen vor Elternzeitbeginn.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 23.11.2012, 15:47
Antwort auf:
Elterngeld nach Kündigung
Auch wenn die Elternzeit gesplittet wird? Gilt diese 8-Wochen-Frist vor der zweiten Hälfte? Gelten die nicht nur wegen dem 8-wöchigem Mutterschutz?
von
mamilein2012
am 23.11.2012, 19:09
Antwort auf:
Elterngeld nach Kündigung
Also...ich habe elternzeit vom 12.04.12 bis 11.11.12 und vom 12.01.13 bis 12..04.13 beantragt. Kann mein AG mich jetzt in der zweimonatigen Pause
(12.11.12.-11.01.13), wo ich arbeiten müsste, kündigen? Wenn ja, steht mir trotzdem ab 12.01.13 (Elternzeit) mein bisheriger Betrag der Elterngeldes zu oder nur noch der Mindestbetrag von 300€?
Gruß
von
mamilein2012
am 27.11.2012, 20:56