Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekommt mein Mann Elterngeld nach Kündigung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekommt mein Mann Elterngeld nach Kündigung?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde im August 2011 geboren. Seitdem bin ich (Mutter) zu Hause und beziehe 300 Euro Elterngeld, da ich Studentin war. Nun kann ich (überraschend) im April mein Referendariat beginnen. Da wir unseren Sohn mit 7 Monaten noch nicht in eine Kita geben möchten, will mein Mann auf unseren Sohn aufpassen, bis er am 1. Oktober in die Kita geht. Zurzeit steht er in einem Arbeitsverhältnis. Allerdings weigert sich sein Chef, ihm Elternzeit zu geben. Es wird also auf eine Kündigung hinauslaufen. Nun meine Fragen: 1. Kann mein Mann trotz eigener Kündigung bzw. Kündigung durch seinen Chef Elterngeld beantragen? 2. Falls ja, ab wann? 3. Es ist doch richtig, dass die Elternzeit, wenn beide Partner sie beantragen, 14 Monate beträgt und wir sie selbst einteilen können, oder? Dann würde es nämlich bis Oktober genau passen. 4. Da es ja so nicht geplant war, habe ich beim Antrag auf Kindergeld angegeben, dass ich 12 Monate das Elterngeld beziehe. Kann man das trotzdem noch ändern? Vielen Dank im voraus für Ihr Bemühen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. Er muss die Antragsfrist von sieben Wochen beachten 3. ihnen stehen zusammen 14 Monate zur Verfügung, diese können Sie unter den Partnern frei aufteilen. Dies gilt nicht für die beiden Monate, in welchem MG bezogen worden ist. 4. Wieso beim Antrag auf Kindergeld? Meinen Sie Elterngeld? dann ist ein Wechsel gesetzlich nicht vorgesehen. Reden Sie wegen der besonderen wirtschaftlichen Situation mit ihrer Elterngeldstelle. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Dein Mann kann seine 2 Monate problemlos innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen, auch wenn er sie 'noch' nicht beantragt hat. Schwieriger wird Deine bereits beantragten Monate auf ihn zu übertragen. Sprich das mit der für Dich zuständigen Elterngeldkasse ab. Die erklären Dir genau was Du machen musst, so es möglich ist. Die Kündigung hat auf das EG keine Auswirkung - es sei denn dass dadurch VOR der Geburt ALG bezogen wurde (denn die Monate mit ALG Bezug werden mit 0,-€ Verdienst mit in die EG Berechnung aufgenommen). Der Chef kann die EZ übrigens NICHT verweigern. Dein Mann hat ein RECHT darauf. Und sollte er deswegen gekündigt werden, dann solltest Ihr SOFORT zu einem Anwalt vor Ort gehen! LG Sabine


Nicsta

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Hallo, wir hatten genau das selbe problem. Aber es geht. zu allererst, darf dein mann wegen der elternzeit nicht gekündigt werden, hier unbedingt zum anwalt. Mit dem übertrag deiner elterzeit auf deinem mann solltest du zur familienkasse gehen und dort euer problem vortragen, meist geht das problematisch. bei uns hat das auch funktioniert und war somit kein problem.


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