Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach Beendigung der Adoptionspflege

Frage: Elterngeld nach Beendigung der Adoptionspflege

Annabraun

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Liebe Frau Bader, wenn wir ein Kind mit dem Ziel der Annahme (Adoption) bei uns aufnehmen, haben wir ja Anrecht auf Elterngeld! Was passiert, wenn die Mutter nach der acht-Wochenfrist der Adoption nicht zustimmt und die Adoptionspflege in ein normales Pflegeverhältnis sich wandelt, erlöscht dann das Anrecht auf Elterngeld? Es bleibt ja weiterhin von unserer Seite das Ziel der Annahme bestehen! Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wandelt sich ja nicht automatisch direkt. Nur, wenn die KM endgültig ablehnt, das Kind aber trotzdem nicht zu sich nehmen will. Dann bekommt man ja Pflegegeld. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass sie unterschreibt. Liebe Grüße, NB


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