Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach 1. Kind

Frage: Elterngeld nach 1. Kind

Mavel

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Ich habe aktuell 2 Jahre Elternzeit. 1 Jahr bekomme ich Elterngeld. Ab dem zweiten Jahr arbeite ich 40%. Nach der Elternezit habe ich wieder meinen 100% Vertrag.  wir möchten nochmal ein Kind. Wann müsste ich wieder schwanger werden um genauso viel Elterngeld zu bekommen wie beim ersten? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich zählt das letzte Jahr vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat kann man ausklammern. Das bedeutet, Sie sollten das Elterngeld in Elterngeldplus bis zum 14. Lebensmonat umwandeln, wenn das noch möglich ist. Dann sind es 14 Monate Elterngeld Plus + zwei Monate Mutterschaftsgeld =das erste Kind dürfte 16 Monate alt sein. Wenn das Elterngeld in den ersten zwölf Monaten ausgezahlt wäre dürfte das erste Kind 14 Monate alt sein. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ziemlich simpel bei Basis Elterngeld muss Baby zwei geboren werden wenn Kind eins 14 Monate ist bei Elterngeld plus darf Kind eins 16 Monate sein


Mavel

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Dann müsste ich nach 5 Monaten bereits wieder schwanger werden? 


misses-cat

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Ja oder du arbeitest wenn das erste Kind 2 ist erst wieder ein Jahr voll


misses-cat

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Also ein Jahr voll bis der neue Mutterschutz von Kind zwei beginnt


Mavel

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Wie wäre es dann wenn ich Elternzeit um 1 Jahr verkürze. Nach einem Janhr schwanger würde. Wird dann Elterngeld anhand der 9 Monate Arbeit und 3 Monate des vorherigen Elterngeld gerechnet? 


Ani123

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Wenn sie Basis-EG beziehen muss der neue Mutterschutz im 13. Monat beginnen, bei EGplus im 15. Monat. Monate mit Mutterschutz werden ausgeklammert. Ebenso bei Basis-EG 12 Monate und bei EGplus 14 Monate. EG bekommen sie mind. 300 €. Wenn das 2. Kind vor dem 3.  Geburtstag des 1. Kindes kommt gibt es bis zum 3. Geburtstag 10% Geschwisterbonus ausgehend vom neuen EG, mind. 75€.  Beispiel: Sie arbeiten ab dem 1. Geburtstag 40 % und beziehen Basis-EG. Der neue Mutterschutz beginnt wenn das 1. Kind 18 Monate ist. In dem Fall würden 5 Monate mit 40 % Gehalt einfließen und 7 Monate von vor dem Mutterschutz vom 1. Kind. Um mehr Monate ausklammern zu können um Monate von vor der Geburt mit einfließen zu lassen könnten sie z. B. den 11 und 12 Monat in EGplus umwandeln lassen. Sie würden dann vom 11.-14. Monat EGplus bekommen. Wie sich das auf das Gehalt von 40% anrechnet können sie bei der EG-Stelle nachfragen. Sollte der neue Mutterschutz im 18. Monat beginnen würden 3 Monate mit 40% Gehalt einfließen und 9 Monate von vor der Geburt des 1. Kindes. Die EZ vorzeitig zu beenden geht nur mit Zustimmung des AG. Hinweis (was ich bei ihnen nirgends rauslese): Die EZ zu beenden um anschließend ins BV zu gehen kann als Betrug gesehen werden. Der AG und/oder Krankenkasse müssen das dann nachweisen, wobei in so welchen Fällen viele Krankenkassen das prüfen. Folgen können u. a. sein Rückzahlung des Geldes, Kündigung der Arbeit und Anzeige wegen Betrug.


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