Mavel
Ich habe aktuell 2 Jahre Elternzeit. 1 Jahr bekomme ich Elterngeld. Ab dem zweiten Jahr arbeite ich 40%. Nach der Elternezit habe ich wieder meinen 100% Vertrag. wir möchten nochmal ein Kind. Wann müsste ich wieder schwanger werden um genauso viel Elterngeld zu bekommen wie beim ersten?
Hallo, grundsätzlich zählt das letzte Jahr vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat kann man ausklammern. Das bedeutet, Sie sollten das Elterngeld in Elterngeldplus bis zum 14. Lebensmonat umwandeln, wenn das noch möglich ist. Dann sind es 14 Monate Elterngeld Plus + zwei Monate Mutterschaftsgeld =das erste Kind dürfte 16 Monate alt sein. Wenn das Elterngeld in den ersten zwölf Monaten ausgezahlt wäre dürfte das erste Kind 14 Monate alt sein. Liebe Grüße NB
misses-cat
Ziemlich simpel bei Basis Elterngeld muss Baby zwei geboren werden wenn Kind eins 14 Monate ist bei Elterngeld plus darf Kind eins 16 Monate sein
Mavel
Dann müsste ich nach 5 Monaten bereits wieder schwanger werden?
misses-cat
Ja oder du arbeitest wenn das erste Kind 2 ist erst wieder ein Jahr voll
misses-cat
Also ein Jahr voll bis der neue Mutterschutz von Kind zwei beginnt
Mavel
Wie wäre es dann wenn ich Elternzeit um 1 Jahr verkürze. Nach einem Janhr schwanger würde. Wird dann Elterngeld anhand der 9 Monate Arbeit und 3 Monate des vorherigen Elterngeld gerechnet?
Ani123
Wenn sie Basis-EG beziehen muss der neue Mutterschutz im 13. Monat beginnen, bei EGplus im 15. Monat. Monate mit Mutterschutz werden ausgeklammert. Ebenso bei Basis-EG 12 Monate und bei EGplus 14 Monate. EG bekommen sie mind. 300 €. Wenn das 2. Kind vor dem 3. Geburtstag des 1. Kindes kommt gibt es bis zum 3. Geburtstag 10% Geschwisterbonus ausgehend vom neuen EG, mind. 75€. Beispiel: Sie arbeiten ab dem 1. Geburtstag 40 % und beziehen Basis-EG. Der neue Mutterschutz beginnt wenn das 1. Kind 18 Monate ist. In dem Fall würden 5 Monate mit 40 % Gehalt einfließen und 7 Monate von vor dem Mutterschutz vom 1. Kind. Um mehr Monate ausklammern zu können um Monate von vor der Geburt mit einfließen zu lassen könnten sie z. B. den 11 und 12 Monat in EGplus umwandeln lassen. Sie würden dann vom 11.-14. Monat EGplus bekommen. Wie sich das auf das Gehalt von 40% anrechnet können sie bei der EG-Stelle nachfragen. Sollte der neue Mutterschutz im 18. Monat beginnen würden 3 Monate mit 40% Gehalt einfließen und 9 Monate von vor der Geburt des 1. Kindes. Die EZ vorzeitig zu beenden geht nur mit Zustimmung des AG. Hinweis (was ich bei ihnen nirgends rauslese): Die EZ zu beenden um anschließend ins BV zu gehen kann als Betrug gesehen werden. Der AG und/oder Krankenkasse müssen das dann nachweisen, wobei in so welchen Fällen viele Krankenkassen das prüfen. Folgen können u. a. sein Rückzahlung des Geldes, Kündigung der Arbeit und Anzeige wegen Betrug.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
 - Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
 - Oma Kinderbetreuung
 - Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
 - Kita Absage
 - Neues Elterngeldbemessungsgrenze
 - Vernachlässigung
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE