JennyHo
Hallo zusammen :) Ich bin mir nicht ganz sicher ob das hier das richtige Forum ist aber ich hab eine Frage zu den Bezügen während und nach der Schwangerschaft. Vielleicht kann mir ja jemand helfen :) Ich und mein Mann werden Ende 2017 für einige Jahre nach Amerika gehen, da mein Mann von seinem Arbeitgeber dorthin versetzt wird. Ich möchte diese Zeit nutzen, um in Elternzeit zu gehen und dort Nachwuchs zu bekommen. Ich bin Flugbegleiterin und somit ab Tag 1 der Schwangerschaft in "Mutterschutz". Wir werden weiterhin deutsch versichert und angestellt bleiben. MEINE FRAGE: Ist mein deutscher Arbeitgeber verpflichtet mir jegliche Bezüge zu zahlen, -7,) wenn ich mich in den Staaten aufhalte und keinen deutschen Wohnsitz mehr habe? Danke und liebe Grüße :)
Hallo, nein,d enn Sie stehen ihm ja nicht zur verfügung - ab 2017 istd er Ag angehalten, Sie innerhalb des Betriebes umzusetzen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Elterngeld gibts auf jeden Fall nur, wenn auch der Wohnsitz, demnach der Hauptaufenthaltsort in Deutschland ist. Im generellen Beschäftigungsverbot muss man dem Arbeitgeber prinzipiell zur Verfügung stehen. Könnte der AG dich an einem Flughafen/Büro/Check-in administrativ beschäftigen? Stehst du ihm dann zur Verfügung? Sonst erlischt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung, weil der Hauptgrund für die Nichterbringung der Arbeitsleistung nicht in der Tätigkeit an sich, sondern an deinem Wegzug zu suchen ist.
desireekk
Hallo, 1.) Kinderkriegen in USA ist TEUER, gerade dann wenn man keine amerik,. KV hat und ggf. alles erst Mal vorstecken muss. 30.000$ für eine ganz normale Geburt sind NIX 2.) Vorsorgeuntersuchungen sind rudimentär evtl. 1 US. 3.) Hebammen haben quasi nix zu sagen. die Ärzte leiten die Geburt. 4.) Kinderbetreuung ist TEUER, sollte Euer Visum beinhalten dass auch Du arbeiten gehen kannst (und dann willst). Wenn ICH die Wahl hätte, würde ich meine Kids immer in D bekommen. Meine waren GSD schon bedeutend älter als wir in die USA gezogen sind. Gruß D
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